Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Anleihe
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern
der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung
31.01.2013 / 11:34
---------------------------------------------------------------------
SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung
Die Gebhard Real Estate AG ist ein auf den Ankauf, die Bewirtschaftung und
den Verkauf von Immobilien oder von Objektgesellschaften spezialisiertes
Unternehmen. Diese hat zum 1.1.2007 eine Anleihe im Volumen von insgesamt
20 Mio. Euro begeben. Die erste Tranche der Anleihe (WKN: A0LDY7) in Höhe
von 7,5 Mio. Euro hatte eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Rückzahlung dieser
Tranche steht nach Informationen der SdK noch aus. Die zweite Tranche (WKN:
A0LDY8) in Höhe von 12,5 Mio. Euro hatte ursprünglich eine Laufzeit von
sieben Jahren und sollte somit am 31.12.2013 zurückbezahlt werden. Aufgrund
einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft konnten in
2011 zunächst fällige Zinsen der zweiten Tranche nicht pünktlich gezahlt
werden. Im August 2011 wurden schließlich die Anleihebedingungen auf
Initiative der Schuldnerin hin geändert. Unter anderem wurde der
garantierte Zinssatz der Anleihe von 8,25% auf 3,5% gesenkt und die
Laufzeit der Anleihe um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.
Trotz dieser von Seiten der Gläubiger geleisteten Sanierungsbeiträgen
scheint sich aus Sicht der SdK die Gesellschaft jedoch immer noch in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu befinden. Ein Indiz hierfür sind die
bisher ausgebliebenen Zinszahlung für das Jahr 2012, welche zum 30. Juni
bzw. zum 31.12.2012 fällig gewesen wären. Ferner hat die Gesellschaft bis
heute keinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011
veröffentlicht. Auch die wirtschaftlich relevanten Tochtergesellschaften
der Gebhard Gruppe haben bis dato keinen Jahresabschluss für das
zurückliegende Geschäftsjahr 2010/2011 veröffentlicht. Da die Gebhard Real
Estate AG auch noch nie einen Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist eine
detaillierte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft aus
unserer Meinung nach nicht möglich. Aus Sicht der SdK ist ein gemeinsames
Vorgehen der Anleiheinhaber ratsam, um so einen Überblick über die
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu erhalten und die Ansprüche
der Anleiheinhaber gegen die Gesellschaft und Dritte zu sichern. Die SdK
hat für einige betroffene Mitglieder bereits eine renommierte
Anwaltskanzlei mit der Prüfung von möglichen Anspruchsgrundlagen
beauftragt. Betroffene Anleiheinhaber, welche sich dem Vorgehen der SdK
anschließen wollen, können sich unter www.sdk.org/gebhard.php für einen
kostenlosen Newsletter in Sachen Gebhard Real Estate anmelden.
Unseren Mitgliedern stehen wir unter 089 / 20208460 oder unter info@sdk.org
für Fragen zur Verfügung.
München, den 31.01.2013
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
---------------------------------------------------------------------
31.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
200276 31.01.2013
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Anleihe
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern
der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung
31.01.2013 / 11:34
---------------------------------------------------------------------
SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung
Die Gebhard Real Estate AG ist ein auf den Ankauf, die Bewirtschaftung und
den Verkauf von Immobilien oder von Objektgesellschaften spezialisiertes
Unternehmen. Diese hat zum 1.1.2007 eine Anleihe im Volumen von insgesamt
20 Mio. Euro begeben. Die erste Tranche der Anleihe (WKN: A0LDY7) in Höhe
von 7,5 Mio. Euro hatte eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Rückzahlung dieser
Tranche steht nach Informationen der SdK noch aus. Die zweite Tranche (WKN:
A0LDY8) in Höhe von 12,5 Mio. Euro hatte ursprünglich eine Laufzeit von
sieben Jahren und sollte somit am 31.12.2013 zurückbezahlt werden. Aufgrund
einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft konnten in
2011 zunächst fällige Zinsen der zweiten Tranche nicht pünktlich gezahlt
werden. Im August 2011 wurden schließlich die Anleihebedingungen auf
Initiative der Schuldnerin hin geändert. Unter anderem wurde der
garantierte Zinssatz der Anleihe von 8,25% auf 3,5% gesenkt und die
Laufzeit der Anleihe um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.
Trotz dieser von Seiten der Gläubiger geleisteten Sanierungsbeiträgen
scheint sich aus Sicht der SdK die Gesellschaft jedoch immer noch in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu befinden. Ein Indiz hierfür sind die
bisher ausgebliebenen Zinszahlung für das Jahr 2012, welche zum 30. Juni
bzw. zum 31.12.2012 fällig gewesen wären. Ferner hat die Gesellschaft bis
heute keinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011
veröffentlicht. Auch die wirtschaftlich relevanten Tochtergesellschaften
der Gebhard Gruppe haben bis dato keinen Jahresabschluss für das
zurückliegende Geschäftsjahr 2010/2011 veröffentlicht. Da die Gebhard Real
Estate AG auch noch nie einen Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist eine
detaillierte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft aus
unserer Meinung nach nicht möglich. Aus Sicht der SdK ist ein gemeinsames
Vorgehen der Anleiheinhaber ratsam, um so einen Überblick über die
wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu erhalten und die Ansprüche
der Anleiheinhaber gegen die Gesellschaft und Dritte zu sichern. Die SdK
hat für einige betroffene Mitglieder bereits eine renommierte
Anwaltskanzlei mit der Prüfung von möglichen Anspruchsgrundlagen
beauftragt. Betroffene Anleiheinhaber, welche sich dem Vorgehen der SdK
anschließen wollen, können sich unter www.sdk.org/gebhard.php für einen
kostenlosen Newsletter in Sachen Gebhard Real Estate anmelden.
Unseren Mitgliedern stehen wir unter 089 / 20208460 oder unter info@sdk.org
für Fragen zur Verfügung.
München, den 31.01.2013
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
---------------------------------------------------------------------
31.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
200276 31.01.2013