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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung (deutsch)

Veröffentlicht am 31.01.2013, 11:35
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):

Stellungnahme/Anleihe

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern

der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung

31.01.2013 / 11:34

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SdK rät Anleiheinhabern der Gebhard Real Estate AG zur Interessenbündelung

Die Gebhard Real Estate AG ist ein auf den Ankauf, die Bewirtschaftung und

den Verkauf von Immobilien oder von Objektgesellschaften spezialisiertes

Unternehmen. Diese hat zum 1.1.2007 eine Anleihe im Volumen von insgesamt

20 Mio. Euro begeben. Die erste Tranche der Anleihe (WKN: A0LDY7) in Höhe

von 7,5 Mio. Euro hatte eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Rückzahlung dieser

Tranche steht nach Informationen der SdK noch aus. Die zweite Tranche (WKN:

A0LDY8) in Höhe von 12,5 Mio. Euro hatte ursprünglich eine Laufzeit von

sieben Jahren und sollte somit am 31.12.2013 zurückbezahlt werden. Aufgrund

einer schlechten wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft konnten in

2011 zunächst fällige Zinsen der zweiten Tranche nicht pünktlich gezahlt

werden. Im August 2011 wurden schließlich die Anleihebedingungen auf

Initiative der Schuldnerin hin geändert. Unter anderem wurde der

garantierte Zinssatz der Anleihe von 8,25% auf 3,5% gesenkt und die

Laufzeit der Anleihe um 24 Monate bis zum 31.12.2015 verlängert.

Trotz dieser von Seiten der Gläubiger geleisteten Sanierungsbeiträgen

scheint sich aus Sicht der SdK die Gesellschaft jedoch immer noch in

wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu befinden. Ein Indiz hierfür sind die

bisher ausgebliebenen Zinszahlung für das Jahr 2012, welche zum 30. Juni

bzw. zum 31.12.2012 fällig gewesen wären. Ferner hat die Gesellschaft bis

heute keinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011

veröffentlicht. Auch die wirtschaftlich relevanten Tochtergesellschaften

der Gebhard Gruppe haben bis dato keinen Jahresabschluss für das

zurückliegende Geschäftsjahr 2010/2011 veröffentlicht. Da die Gebhard Real

Estate AG auch noch nie einen Konzernabschluss veröffentlicht hat, ist eine

detaillierte Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft aus

unserer Meinung nach nicht möglich. Aus Sicht der SdK ist ein gemeinsames

Vorgehen der Anleiheinhaber ratsam, um so einen Überblick über die

wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu erhalten und die Ansprüche

der Anleiheinhaber gegen die Gesellschaft und Dritte zu sichern. Die SdK

hat für einige betroffene Mitglieder bereits eine renommierte

Anwaltskanzlei mit der Prüfung von möglichen Anspruchsgrundlagen

beauftragt. Betroffene Anleiheinhaber, welche sich dem Vorgehen der SdK

anschließen wollen, können sich unter www.sdk.org/gebhard.php für einen

kostenlosen Newsletter in Sachen Gebhard Real Estate anmelden.

Unseren Mitgliedern stehen wir unter 089 / 20208460 oder unter info@sdk.org

für Fragen zur Verfügung.

München, den 31.01.2013

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-17

E-Mail: bauer@sdk.org

Ende der Finanznachricht

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31.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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http://www.dgap.de

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200276 31.01.2013

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