ALBA SE beabsichtigt Wechsel vom dualistischen in das monistische Leitungssystem
ALBA SE / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
10.04.2013 13:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 10. April 2013. Der Aufsichtsrat der ALBA SE hat heute dem Beschluss
des Vorstands zugestimmt, nach dem die Organisationsstruktur der
Gesellschaft vom dualistischen in das monistische System überführt werden
soll. Der Systemwechsel bedarf der Satzungsänderung und damit der
Zustimmung der Aktionäre. Diese soll in der Hauptversammlung am 28. Mai
2013 eingeholt werden.
Die Leitung und Kontrolle der ALBA SE erfolgt derzeit im Rahmen eines
dualistischen Systems über den Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan und den
Vorstand als Leitungsorgan. Mit dem angestrebten Wechsel in das
monistische System mit einem einheitlichen Leitungs- und Kontrollorgan
(Verwaltungsrat) soll eine schlankere und flexiblere Leitungs- und
Kontrollstruktur geschaffen und der Einbindung der ALBA SE in die ALBA
Group Rechnung getragen werden. Die Rechte der Aktionäre bleiben
hierdurch unverändert. Ebenfalls sind durch den Systemwechsel keine
Auswirkungen für die Kunden und Mitarbeiter der ALBA SE zu erwarten.
10.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ALBA SE
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
Deutschland
Telefon: +49 (0)2203 91 47-0
Fax: +49 (0)2203 91 47-394
E-Mail: alba-se@albagroup.de
Internet: www.alba-se.com
ISIN: DE0006209901
WKN: 620990
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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des Vorstands zugestimmt, nach dem die Organisationsstruktur der
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soll. Der Systemwechsel bedarf der Satzungsänderung und damit der
Zustimmung der Aktionäre. Diese soll in der Hauptversammlung am 28. Mai
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(Verwaltungsrat) soll eine schlankere und flexiblere Leitungs- und
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hierdurch unverändert. Ebenfalls sind durch den Systemwechsel keine
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