DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Klinikbetreiber Rhön-Klinikum hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Anteilsaufstockung des Konkurrenten Asklepios am fränkischen Klinikbetreiber eingelegt. 'Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann und auch will, könnte dies das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen', sagte Rhön-Klinikum-Chef Martin Siebert dem 'Handelsblatt' (Dienstagausgabe).
Rhön-Klinikum ist der Ansicht, dass die beim Bundeskartellamt übliche Marktabgrenzung der regionalen Märkte der Gesamtthematik nicht gerecht wird. 'Die regionale Betrachtung der Märkte greift unserer Ansicht nach im Gesundheitswesen inzwischen viel zu kurz', sagte Siebert dem Blatt. Der Manager zeigte sich überzeugt, dass die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. 'Denn einerseits will das Kartellamt mit seiner Entscheidung regional die Freiheit des Wettbewerbs erhalten. Andererseits behindert die Entscheidung zugleich aber die bundesweite Etablierung der Netzwerkmedizin massiv letztlich zu Lasten von Patienten. Diese Thematik wird das Oberlandesgericht in Düsseldorf nun prüfen', sagte Siebert.
Die Vision eines bundesweiten Versorgungsnetzwerks von Rhön-Gründer Eugen Münch sei unverändert ein Ziel der Rhön-Klinikum AG. Um diese umzusetzen, hatte Münch im vergangenen Jahr den Dax-Konzern Fresenius ins Boot geholt, der Rhön-Klinikum übernehmen sollte. Der Versuch scheiterte weil Konkurrenten kurzfristig mit mehr als fünf Prozent bei Rhön-Klinikum eingestiegen waren.
Asklepios hatte im August beim Bundeskartellamt beantragt, seinen Anteil an Rhön auf 10,1 Prozent aufstocken zu können. Diese Grenze ist laut Rhön-Satzung die Sperrminorität, mit der grundlegende Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen oder Rechtsformwechsel blockiert werden können. Das Bundeskartellamt hatte Mitte März die Aufstockung unter Auflagen genehmigt. Weil das Vorhaben im Raum Goslar zu einer marktbeherrschenden Stellung führen würde, muss Asklepios dort zunächst eine Klinik und ein Medizinisches Versorgungszentrum veräußern, bevor der Konzern weitere Anteile erwerben kann./jha/he
Rhön-Klinikum ist der Ansicht, dass die beim Bundeskartellamt übliche Marktabgrenzung der regionalen Märkte der Gesamtthematik nicht gerecht wird. 'Die regionale Betrachtung der Märkte greift unserer Ansicht nach im Gesundheitswesen inzwischen viel zu kurz', sagte Siebert dem Blatt. Der Manager zeigte sich überzeugt, dass die Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat. 'Denn einerseits will das Kartellamt mit seiner Entscheidung regional die Freiheit des Wettbewerbs erhalten. Andererseits behindert die Entscheidung zugleich aber die bundesweite Etablierung der Netzwerkmedizin massiv letztlich zu Lasten von Patienten. Diese Thematik wird das Oberlandesgericht in Düsseldorf nun prüfen', sagte Siebert.
Die Vision eines bundesweiten Versorgungsnetzwerks von Rhön-Gründer Eugen Münch sei unverändert ein Ziel der Rhön-Klinikum AG. Um diese umzusetzen, hatte Münch im vergangenen Jahr den Dax
Asklepios hatte im August beim Bundeskartellamt beantragt, seinen Anteil an Rhön auf 10,1 Prozent aufstocken zu können. Diese Grenze ist laut Rhön-Satzung die Sperrminorität, mit der grundlegende Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen oder Rechtsformwechsel blockiert werden können. Das Bundeskartellamt hatte Mitte März die Aufstockung unter Auflagen genehmigt. Weil das Vorhaben im Raum Goslar zu einer marktbeherrschenden Stellung führen würde, muss Asklepios dort zunächst eine Klinik und ein Medizinisches Versorgungszentrum veräußern, bevor der Konzern weitere Anteile erwerben kann./jha/he