Am 24. Oktober 2018 wurde ein allgemeiner Bericht eines
Ausschusses des US-amerikanischen Internal Revenue Service, welcher mit IRS
abgekürzt wird, veröffentlicht. In diesem wird von der übergestellten Agentur
gefordert, weitere Richtlinien für die Kryptowährungsbesteuerung zu stellen.
Zwar gab der IRS bereits 2014 Kommentare heraus, in welchen
sie speziell auf digitale Wertanlagen eingingen, aber in diesen rieten sie
dazu, die Coins als Eigentum zu behandeln. Aufgrund des kontinuierlich
steigenden öffentlichen Interesses an der Kryptowährung ist hingegen das IRPAC
– Information Reporting Program Advisory Committee – der Meinung, dass man das
Thema neu aufrollen sollte und die kryptospezifische Besteuerung einer Überprüfung
wert sei.
Oftmals sind sich die selbst mit Kryptowährungen
Beschäftigten, also die Kryptoindustrie an sich, und auch die sich mit Steuern
an sich befassenden unsicher, wie man mit den digitalen Währungen verfahren
sollte. Die „steuerlichen Konsequenzen“ – so der Bericht wörtlich – seien noch
nicht geklärt. Weiter führen die Mitglieder des Ausschusses von ihnen
festgestellte, wichtige Fragen zur aktuellen Art der Besteuerung fest:
„Viele Branchen- und Steuerfachleute hinterfragen noch immer andere steuerliche
Konsequenzen von Kryptowährungstransaktionen. Zum Beispiel: Kann Kryptowährung
als spezifizierter ausländischer finanzieller Vermögenswert betrachtet werden?
Wie wird die Basis für die verkaufte Kryptowährung ermittelt? Gilt das
Broker-Reporting für Transaktionen mit Kryptowährungen?“
Neben der erläuterten Problematik zeigt der Bericht auch die
finanziellen Möglichkeiten auf, die die Steuerregulierung nach sich ziehen
könnte. So wurde eine von Fundstrat Global Advisors im April 2018
veröffentlichte Studie von der IRPAC zitiert. In dieser wurde abgeschätzt, dass
die potentielle Steuererhebung zu Kryptowährungen einen Umfang von bis zu 22
Milliarden Euro ausmachen könnte. Diese Daten wurde auf Basis des Steuergeldes
von Kryptowährungsinvestoren in den USA erhoben, diese erbrachten allein ein
Volumen von 80 Milliarden Euro.
Die IRPAC gelangte aufgrund dieses Berichts und seiner
Statistiken zu dem Punkt, dass etwa die Hälfte aller Steuerverbindlichkeiten
innerhalb der Vereinigten Staaten nicht in den Steuerrichtlinien berücksichtigt
wurden und so nicht gemeldet werden konnten. Der Staat macht dadurch also einen
großen Verlust.
Jedoch gestand der Ausschuss der Anstalt zu, dass einige
Investoren durch bewusstes Trading mögliche Steuern umgehen können – indem sie
beispielsweise über ausländische Kryptobörsen handeln oder eine Währung nutzen,
welche auf Anonymität fußt. Dabei wurde jedoch als Lösungsansatz eingebracht,
dass die Regulierungsbehörde mit ausländischen Unternehmen zusammenarbeitet und
Informationen anderer zur Kooperation bereiten Regierungen einholt.
Die Steuererklärung kann man als Bürger bis zu 17. April
einreichen. Kurz vor Erreichen dieser Deadline wurde von der Steuerplattform Credit
Karma enthüllt, dass bis zu jenem Zeitpunkt bei insgesamt 250 000 Steuerfiltern
auf ihrer Plattform weniger als 100 Personen etwaige Kapitalerträge aus
Kryptowährungen angezeigt hatten. Im Jahre 2015, so der IRS selbst, hätten
lediglich 802 amerikanische Steuerzahler ihre Investitionen in digitale
Währungen in ihren Steueranmeldungen angegeben.
Ein voriger Hoffnungsschimmer für die unklare Situation im
Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungen. Im September 2018 drängten
einige US-Gesetzgeber den IRS, die verzwickte Situation der
Besteuerungsgrauzone endgültig zu klären. Parallel zum IRPAC führten sie auch
an, dass die vorläufige Richtlinie in den vor vier Jahren publizierten
Kommentaren nicht mehr ausreichen würde. Diese veraltete Richtlinie würde die
Kryptoindustrie schon lange nicht mehr ausreichend erfassen, da diese sich in
den letzten Jahren schnell und erheblich verändert habe.
Eine Reaktion bleibt abzuwarten.
Der Beitrag Neue Besteuerungsrichtlinie für Kryptowährungen in den USA gefordert erschien zuerst auf ROCKETCRYPTO.
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Ein Beitrag von Rocketcrypto.
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