BERLIN (dpa-AFX) - Hoch qualifizierte Ausländer sollen angesichts des Fachkräftemangels künftig leichter eine Stelle in Deutschland antreten können. Die Fraktionen von Union und FDP einigten sich darauf, dass künftig zuziehen darf, wer im neuen Job mehr als 44 800 Euro jährlich verdient. Bislang galt eine Schwelle von 66 000 Euro.
Für Berufe mit vielen offenen Stellen - dazu zählen vor allem Ingenieurberufe - soll die Verdienstschwelle bei rund 34 900 Euro liegen. Diese geplanten Regelungen für die neue 'Blue Card' teilten die Innenexperten von Union und FDP, Reinhard Grindel (CDU) und Hartfrid Wolff (FDP), am Mittwoch in Berlin mit.
Wer eine 'Blue Card' hat, bekommt nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also einen unbefristeten Aufenthaltstitel, soweit der Arbeitsvertrag fortbesteht. Wer Deutschkenntnisse bis zu einem bestimmten Level nachweisen kann, bekommt die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren.
Zudem ist die Einführung eines Visums eigens zur Arbeitsplatzsuche geplant. Nicht-EU-Ausländer sollen dann für bis zu sechs Monate zur Jobsuche einreisen können. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss und eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung. Die Bundesregierung will diese Regelung aber zunächst auf drei Jahre befristen und dann bewerten, ob sie sich bewährt hat.
Für Unternehmensgründer werden die Hürden gesenkt. Grindel sagte: 'Wir fordern kein 'übergeordnetes' und 'besonderes Interesse' mehr an der Unternehmertätigkeit.' Zudem fallen die bisherigen Voraussetzungen weg, wonach ein Unternehmer mindestens 250 000 Euro investieren und mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen sollte.
Grindel betonte, im Kampf um Fachkräfte komme es nicht nur auf die rechtlichen Voraussetzungen an. 'Den Kampf um die klugen Köpfe können wir nur gewinnen, wenn die Unternehmen selbst etwas tun.' So zahlten deutsche Firmen im internationalen Vergleich nach wie vor deutlich weniger. Vor allem für Berufseinsteiger müsse sich die Bezahlung verbessern, forderte Grindel.
Die Fraktionen planen, das Gesetz Ende April/Anfang Mai im Bundestag zu verabschieden. Zudem muss es auch durch den Bundesrat. Hier erwarten Wolff und Grindel aber keine Probleme. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Das Bundeskabinett hatte Eckpunkte für die neuen Regelungen bereits im Dezember beschlossen./bg/DP/hbr
Für Berufe mit vielen offenen Stellen - dazu zählen vor allem Ingenieurberufe - soll die Verdienstschwelle bei rund 34 900 Euro liegen. Diese geplanten Regelungen für die neue 'Blue Card' teilten die Innenexperten von Union und FDP, Reinhard Grindel (CDU) und Hartfrid Wolff (FDP), am Mittwoch in Berlin mit.
Wer eine 'Blue Card' hat, bekommt nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also einen unbefristeten Aufenthaltstitel, soweit der Arbeitsvertrag fortbesteht. Wer Deutschkenntnisse bis zu einem bestimmten Level nachweisen kann, bekommt die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren.
Zudem ist die Einführung eines Visums eigens zur Arbeitsplatzsuche geplant. Nicht-EU-Ausländer sollen dann für bis zu sechs Monate zur Jobsuche einreisen können. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss und eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung. Die Bundesregierung will diese Regelung aber zunächst auf drei Jahre befristen und dann bewerten, ob sie sich bewährt hat.
Für Unternehmensgründer werden die Hürden gesenkt. Grindel sagte: 'Wir fordern kein 'übergeordnetes' und 'besonderes Interesse' mehr an der Unternehmertätigkeit.' Zudem fallen die bisherigen Voraussetzungen weg, wonach ein Unternehmer mindestens 250 000 Euro investieren und mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen sollte.
Grindel betonte, im Kampf um Fachkräfte komme es nicht nur auf die rechtlichen Voraussetzungen an. 'Den Kampf um die klugen Köpfe können wir nur gewinnen, wenn die Unternehmen selbst etwas tun.' So zahlten deutsche Firmen im internationalen Vergleich nach wie vor deutlich weniger. Vor allem für Berufseinsteiger müsse sich die Bezahlung verbessern, forderte Grindel.
Die Fraktionen planen, das Gesetz Ende April/Anfang Mai im Bundestag zu verabschieden. Zudem muss es auch durch den Bundesrat. Hier erwarten Wolff und Grindel aber keine Probleme. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Das Bundeskabinett hatte Eckpunkte für die neuen Regelungen bereits im Dezember beschlossen./bg/DP/hbr