Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe fällig 2015 der Q-Cells SE
DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Anleihe
Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe fällig 2015 der Q-Cells SE
05.07.2012 / 12:34
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Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 02. Juli 2012 im Insolvenzverfahren
der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim
(Az.: 2 IN 121/12), folgenden Beschluss veröffentlicht:
In dem Insolvenzverfahren der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766
Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertreten durch Dr.
Ihsan Nedim Cen (Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766
Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim und Vorstand Dr. Andreas von Zitzewitz
(Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT
Thalheim,
wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber folgender von der
Schuldnerin ausgegebener Schuldverschreibung:
EUR 128.747.003,34 6,75 % Wandelschuldverschreibung fällig 2015
ISIN: DE000A1E8HF6 / WKN: A1E8HF
(nachfolgend: Wandelschuldverschreibung)
nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend: SchVG) vom 31.
Juli 2009 auf
Montag, den 30.07.2012, 10.00 Uhr (Einlass 09.00 Uhr) im Hugo-Junkers-Saal
im Golfpark Dessau, Junkersstr. 52, 06847 Dessau-Roßlau
mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:
1. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung mit dem Recht und der Verpflichtung zur
Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung im
Insolvenzverfahren.
2. Bestellung eines Stellvertreters des gemeinsamen Vertreters der
Gläubiger der Wandelschuldverschreibung.
3. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird der
Gläubigerversammlung am 15. August 2012 oder in späteren
Gläubigerversammlungen, im Rahmen der vom Insolvenzverwalter vorgelegten
Lösungsalternativen (Liquidation / übertragende Sanierung (M&A) /
Insolvenzplan) für diejenige stimmen, die nach seiner Einschätzung die
prognostisch beste Lösung mit dem höchsten Quotenerlös für die Gläubiger
darstellt.
4. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird ermächtigt sein Amt
niederzulegen, wenn ein der Bestellung oder Weisungserteilung zugrunde
liegender Beschluss angefochten wurde und der nach Nr. 1 bestellte
gemeinsame Vertreter sich nach eigenem Ermessen aufgrund dieser Anfechtung
nicht mehr in der Lage sieht, die Interessen der vertretenen Gläubiger mit
ausreichender Rechtssicherheit zu vertreten oder wenn sonstige Gründe
vorliegen, die ein wirksames Handeln des gemeinsamen Vertreters fraglich
erscheinen lassen. Eine solche Niederlegung gilt als nicht zur Unzeit
erfolgt.
5. Die Ziffern 3 und 4 gelten entsprechend auch für einen nach Nr. 2
bestellten Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters.
Ferner setzt die Teilnahme an der Gläubigerversammlung den Nachweis der
Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.Bsp. Personalausweis)
voraus.
Die Anleihebedingungen sehen in § 17 (c) (i) Satz 5 vor, dass für die
Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte die
vorherige Anmeldung der Gläubiger erforderlich ist. Eine solche Anmeldung
muss spätestens am dritten Tag vor dieser Gläubigerversammlung unter
folgender Adresse zugehen:
Q-Cells SE
c/o STP Solution GmbH
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
(Fax: 0721 / 82815 - 209)
Ein Formular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung wird auf der
Internetseite der Schuldnerin veröffentlicht.
Anträge betreffend die Gläubigerversammlung sind an die für die Anmeldung
geltende Adresse zu richten. Dort vor dem Tag der Gläubigerversammlung
eingegangene Anträge und eventuelle Änderungen der Tagesordnung werden
unverzüglich auf der Internetseite der Schuldnerin unter
http://www.q-cells.com/investor_relations/glaeubigerversammlung.html
veröffentlicht.
An der Abstimmung nimmt gem. § 6 Abs. 1 SchVG jeder Gläubiger nach Maßgabe
des von ihm gehaltenen Nennbetrags der ausstehenden
Teilschuldverschreibungen der Anleihe teil. Die Gläubiger beschließen in
der einberufenen Gläubigerversammlung die Wahl des gemeinsamen Vertreters
sowie seines Stellvertreters mit der einfachen Mehrheit der an der
Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte in einer beschlussfähigen
Gläubigerversammlung.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Inhaber von zu der
Wandelschuldverschreibung gehörigen Teilschuldverschreibungen berechtigt,
der zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung die Inhaberschaft ausübt.
Die Gläubiger haben die Berechtigung zur Teilnahme an der
Gläubigerversammlung und an den Abstimmungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe
durch besonderen Nachweis der Depotbank gem. § 19 (e) der
Anleihebedingungen und durch die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank
zugunsten der Zahlstelle nach § 13 (a) der Anleihebedingungen als
Hinterlegungsstelle für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen.
Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger
in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen
kann. Die Vollmacht bedarf der Textform und kann mit dem auf der
Internetseite der Schuldnerin bereitgestellten Formular erteilt werden.
Sofern die Vollmacht nicht bereits mit der Anmeldung vorgelegt wird, hat
dieses zu Beginn dieser Gläubigerversammlung zu geschehen.
Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische
Person oder Personengesellschaft nach deutschem Recht (z.B.
Aktiengesellschaft, GmbH, Kom-manditgesellschaft, Offene
Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem
Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) existieren, müssen deren
Repräsentanten in der Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der
Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen und ihrer Identität, auch
ihre Vertretungsbefugnis soweit rechtlich möglich, durch Vorlage eines
aktuellen Auszugs von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister,
Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B.
Certificate of Incumbency, Secretary Certificate), worin der Repräsentant
als vertretungsbefugt ausgewiesen ist, nachweisen.
Des weiteren sind für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden
amtliche Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.07.2012
Ende der Corporate News
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05.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
E-Mail: q-cells@q-cells.com
Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,
Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:
DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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176779 05.07.2012
DGAP-News: Q-Cells SE / Schlagwort(e): Anleihe
Gläubigerversammlung für die Wandelanleihe fällig 2015 der Q-Cells SE
05.07.2012 / 12:34
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Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 02. Juli 2012 im Insolvenzverfahren
der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim
(Az.: 2 IN 121/12), folgenden Beschluss veröffentlicht:
In dem Insolvenzverfahren der Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766
Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim (AG Stendal, HRB 8150), vertreten durch Dr.
Ihsan Nedim Cen (Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766
Bitterfeld-Wolfen OT Thalheim und Vorstand Dr. Andreas von Zitzewitz
(Vorstand), c/o Q-Cells SE, Sonnenallee 17-21, 06766 Bitterfeld-Wolfen OT
Thalheim,
wird eine Gläubigerversammlung für die Inhaber folgender von der
Schuldnerin ausgegebener Schuldverschreibung:
EUR 128.747.003,34 6,75 % Wandelschuldverschreibung fällig 2015
ISIN: DE000A1E8HF6 / WKN: A1E8HF
(nachfolgend: Wandelschuldverschreibung)
nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei
Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (nachfolgend: SchVG) vom 31.
Juli 2009 auf
Montag, den 30.07.2012, 10.00 Uhr (Einlass 09.00 Uhr) im Hugo-Junkers-Saal
im Golfpark Dessau, Junkersstr. 52, 06847 Dessau-Roßlau
mit der nachfolgenden Tagesordnung einberufen:
1. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger der
Wandelschuldverschreibung mit dem Recht und der Verpflichtung zur
Wahrnehmung der Rechte der Gläubiger der Wandelschuldverschreibung im
Insolvenzverfahren.
2. Bestellung eines Stellvertreters des gemeinsamen Vertreters der
Gläubiger der Wandelschuldverschreibung.
3. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird der
Gläubigerversammlung am 15. August 2012 oder in späteren
Gläubigerversammlungen, im Rahmen der vom Insolvenzverwalter vorgelegten
Lösungsalternativen (Liquidation / übertragende Sanierung (M&A) /
Insolvenzplan) für diejenige stimmen, die nach seiner Einschätzung die
prognostisch beste Lösung mit dem höchsten Quotenerlös für die Gläubiger
darstellt.
4. Der nach Nr. 1 bestellte gemeinsame Vertreter wird ermächtigt sein Amt
niederzulegen, wenn ein der Bestellung oder Weisungserteilung zugrunde
liegender Beschluss angefochten wurde und der nach Nr. 1 bestellte
gemeinsame Vertreter sich nach eigenem Ermessen aufgrund dieser Anfechtung
nicht mehr in der Lage sieht, die Interessen der vertretenen Gläubiger mit
ausreichender Rechtssicherheit zu vertreten oder wenn sonstige Gründe
vorliegen, die ein wirksames Handeln des gemeinsamen Vertreters fraglich
erscheinen lassen. Eine solche Niederlegung gilt als nicht zur Unzeit
erfolgt.
5. Die Ziffern 3 und 4 gelten entsprechend auch für einen nach Nr. 2
bestellten Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters.
Ferner setzt die Teilnahme an der Gläubigerversammlung den Nachweis der
Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.Bsp. Personalausweis)
voraus.
Die Anleihebedingungen sehen in § 17 (c) (i) Satz 5 vor, dass für die
Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte die
vorherige Anmeldung der Gläubiger erforderlich ist. Eine solche Anmeldung
muss spätestens am dritten Tag vor dieser Gläubigerversammlung unter
folgender Adresse zugehen:
Q-Cells SE
c/o STP Solution GmbH
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
(Fax: 0721 / 82815 - 209)
Ein Formular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung wird auf der
Internetseite der Schuldnerin veröffentlicht.
Anträge betreffend die Gläubigerversammlung sind an die für die Anmeldung
geltende Adresse zu richten. Dort vor dem Tag der Gläubigerversammlung
eingegangene Anträge und eventuelle Änderungen der Tagesordnung werden
unverzüglich auf der Internetseite der Schuldnerin unter
http://www.q-cells.com/investor_relations/glaeubigerversammlung.html
veröffentlicht.
An der Abstimmung nimmt gem. § 6 Abs. 1 SchVG jeder Gläubiger nach Maßgabe
des von ihm gehaltenen Nennbetrags der ausstehenden
Teilschuldverschreibungen der Anleihe teil. Die Gläubiger beschließen in
der einberufenen Gläubigerversammlung die Wahl des gemeinsamen Vertreters
sowie seines Stellvertreters mit der einfachen Mehrheit der an der
Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte in einer beschlussfähigen
Gläubigerversammlung.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Inhaber von zu der
Wandelschuldverschreibung gehörigen Teilschuldverschreibungen berechtigt,
der zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung die Inhaberschaft ausübt.
Die Gläubiger haben die Berechtigung zur Teilnahme an der
Gläubigerversammlung und an den Abstimmungen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe
durch besonderen Nachweis der Depotbank gem. § 19 (e) der
Anleihebedingungen und durch die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank
zugunsten der Zahlstelle nach § 13 (a) der Anleihebedingungen als
Hinterlegungsstelle für den Abstimmungszeitraum nachzuweisen.
Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger
in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen
kann. Die Vollmacht bedarf der Textform und kann mit dem auf der
Internetseite der Schuldnerin bereitgestellten Formular erteilt werden.
Sofern die Vollmacht nicht bereits mit der Anmeldung vorgelegt wird, hat
dieses zu Beginn dieser Gläubigerversammlung zu geschehen.
Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische
Person oder Personengesellschaft nach deutschem Recht (z.B.
Aktiengesellschaft, GmbH, Kom-manditgesellschaft, Offene
Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem
Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) existieren, müssen deren
Repräsentanten in der Gläubigerversammlung zusätzlich zum Nachweis der
Gläubigereigenschaft des von ihnen Vertretenen und ihrer Identität, auch
ihre Vertretungsbefugnis soweit rechtlich möglich, durch Vorlage eines
aktuellen Auszugs von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister,
Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B.
Certificate of Incumbency, Secretary Certificate), worin der Repräsentant
als vertretungsbefugt ausgewiesen ist, nachweisen.
Des weiteren sind für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden
amtliche Übersetzungen in die deutsche Sprache vorzulegen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.07.2012
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05.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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verantwortlich.
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http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
E-Mail: q-cells@q-cells.com
Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64,
Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015:
DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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176779 05.07.2012