LEIPZIG (dpa-AFX) - Gegen zwei frühere Manager der Landesbank Sachsen wird es keinen Strafprozess geben. Wegen einer fehlenden Unterschrift hat das Oberlandesgericht Dresden eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Leipzig abgelehnt, die sich gegen die Abweisung einer Anklage im Sachsen-LB-Skandal richtete. Damit könnten zwei von drei beschuldigten Ex-Managern strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden, erläuterte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz am Donnerstag. Weil der elektronisch erstellte Schriftsatz keine eigenhändige Unterschrift trug, sei die Beschwerde unzulässig, teilte das OLG mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei ehemalige Vorstände der Sachsen LB unter anderem wegen unrichtiger Darstellung und Untreue angeklagt. Die Beschuldigten sollen mit dafür gesorgt haben, dass die Jahresabschlüsse 2003 und 2004 unrichtig und geschönt waren. Das Landgericht hatte die Anklagen gegen die zwei für die Abschlüsse 2003 zuständigen Manager abgewiesen, wie Schulz sagte. Dagegen hatte sich die Beschwerde gerichtet. Über die Anklage gegen den dritten, für das Jahr 2004 zuständigen Bankvorstand sei noch nicht entschieden worden.
Im März 2013 war gegen vier weitere Ex-Banker Anklage, unter anderem wegen Untreue, erhoben worden. Die damalige Sachsen LB war in der weltweiten Finanzkrise an den Rand der Pleite geraten und wurde in letzter Minute an die Landesbank Baden-Württemberg verkauft. Für Ausfälle aus der Sachsen-LB-Zeit bürgt der Freistaat mit bis zu 2,75 Milliarden Euro. Rund 1,1 Milliarden Euro wurden schon fällig.