KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat erneut gegen Anleger der Pleite-Bank Lehman Brothers entschieden. Der XI. Zivilsenat lehnte am Dienstag in zwei Fällen Schadenersatzansprüche von Anlegern ab, die auf Rat der Commerzbank Lehman-Zertifikate gekauft hatten. Die Bank sei nicht verpflichtet gewesen, ihren Kunden die mit dem Verkauf der Zertifikate erzielte Provision offenzulegen, entschied der BGH und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung (Az. XI ZR 367/11 und 368/11)./jon/DP/he