Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Lehman-Urteil
Bielefeld (ots) - Die Entscheidung des BGH ist für tausende
Lehman-Anleger eine bittere Pille. Ihre Chancen, wenigstens einen
Teil ihres erlittenen Verlustes doch noch von Banken oder Sparkassen
erstattet zu bekommen, sinken auf ein Minimum. Dabei entschied das
oberste deutsche Gericht nach dem Grundsatz: Der Anleger und nicht
die Bank trägt das Risiko eines Verlustes - sofern kein
Beratungsfehler vorliegt.
Genau hier liegt der Knackpunkt in dem Rechtsstreit. Haben
Bankmitarbeiter beim Verkauf der Zertifikate - die damals als sicher
galten - das gleichwohl vorhandene Risiko für Anleger verschwiegen?
Das ist zumindest denkbar. Denn vor dem Finanzcrash hielten es nicht
einmal Experten für möglich, dass Lehman pleite gehen könnte und
damit deren Papiere wertlos würden. Doch genau so kam es.
Der BGH hat Recht gesprochen. Am Unrechtsgefühl der Anleger ändert
das nichts. Sie fühlen sich getäuscht und wurden es in einigen Fällen
wohl auch. Immerhin haben mehrere Geldinstitute den geprellten
Anlegern ihre Verluste teilweise erstattet. Eine Kulanzregelung. Die
Sparkasse Hamburg wollte das nicht. Beschämend!
Originaltext: Westfalen-Blatt
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Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Bielefeld (ots) - Die Entscheidung des BGH ist für tausende
Lehman-Anleger eine bittere Pille. Ihre Chancen, wenigstens einen
Teil ihres erlittenen Verlustes doch noch von Banken oder Sparkassen
erstattet zu bekommen, sinken auf ein Minimum. Dabei entschied das
oberste deutsche Gericht nach dem Grundsatz: Der Anleger und nicht
die Bank trägt das Risiko eines Verlustes - sofern kein
Beratungsfehler vorliegt.
Genau hier liegt der Knackpunkt in dem Rechtsstreit. Haben
Bankmitarbeiter beim Verkauf der Zertifikate - die damals als sicher
galten - das gleichwohl vorhandene Risiko für Anleger verschwiegen?
Das ist zumindest denkbar. Denn vor dem Finanzcrash hielten es nicht
einmal Experten für möglich, dass Lehman pleite gehen könnte und
damit deren Papiere wertlos würden. Doch genau so kam es.
Der BGH hat Recht gesprochen. Am Unrechtsgefühl der Anleger ändert
das nichts. Sie fühlen sich getäuscht und wurden es in einigen Fällen
wohl auch. Immerhin haben mehrere Geldinstitute den geprellten
Anlegern ihre Verluste teilweise erstattet. Eine Kulanzregelung. Die
Sparkasse Hamburg wollte das nicht. Beschämend!
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