Karlsruhe, 12. Dez (Reuters) - Händler dürfen nur dann mit dem Öko-Test-Siegel werben, wenn sie zuvor einen Lizenzvertrag mit dem Unternehmen für Verbraucherberatung abgeschlossen haben. Auch wenn das Siegel leicht abgeändert wurde, aber im Ergebnis ähnlich aussieht, ist die Nutzung ohne Lizenzvertrag unzulässig. Dieses Urteil verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Damit gewann Öko-Test die Unterlassungsklage gegen die drei Versandhändler Otto, Baur und Matratzen-Concord endgültig. Mit der Verwendung des Zeichens werde die "Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt", hieß es zur Begründung.
Die drei Handelsunternehmen hatten für verschiedene Produkte mit dem Öko-Test-Siegel geworben, darunter ein Lattenrost, ein Kopfkissen und ein Fahrradhelm. Allerdings wurde das Siegel in leicht abgeänderter Form verwendet. Ein Lizenzvertrag bestand zum Zeitpunkt der Werbung nicht. Öko-Test vergibt nur Lizenzen für das speziell getestete Produkt, eine Übertragung auf Artikel mit einer anderen Farbe oder anderen Größen ist nicht gestattet.
Die Organisation für Verbraucherinformation verklagte alle drei Versandhändler auf Unterlassung und hatte damit bereits in den Vorinstanzen Erfolg. Der BGH wies jetzt die Revisionen der Versandhändler zurück und bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen.
Auch wenn das Siegel in Farbe und Größe abgeändert wurde, werde es von den Verbrauchern doch mit dem bekannten Öko-Test-Siegel in Verbindung gebracht, erklärte der BGH. Außerdem verwiesen die Bundesrichter darauf, dass Öko-Test erhebliche wirtschaftliche Anstrengungen für die Bekanntheit seines Siegels unternommen habe. (AZ: I ZR 173/16, I ZR 174/16 und I ZR 117/17)