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DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs.1 WpHG Anfechtungsklage gegen Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied (deutsch)

Veröffentlicht am 15.07.2014, 17:14
DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs.1 WpHG Anfechtungsklage gegen Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied (deutsch)

RHÖN-KLINIKUM AG: Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs.1 WpHG Anfechtungsklage gegen Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied

RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung

15.07.2014 17:14

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG Anfechtungsklage gegen

Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr.

h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied

Die Gesellschaft hat heute erfahren, dass eine Anfechtungsklage gegen die

Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 über die Verwendung des

Bilanzgewinns (TOP 2), den geplanten Aktienrückkauf 2014 (TOP 3) sowie die

Wahl von Herrn Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun zum

Aufsichtsratsmitglied (TOP 7.4) erhoben worden ist.

Die Gesellschaft hält die angefochtenen Beschlüsse für rechtmäßig. Sie

beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und zur Eintragung des

für den Aktienrückkauf 2014 erforderlichen Kapitalherabsetzungsbeschlusses

in das Handelsregister ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG zu betreiben.

Die Gesellschaft hat keine Informationen, ob das Registergericht bis zu

einer Freigabeentscheidung nach § 246a AktG das Eintragungsverfahren

aussetzen oder die Eintragung vornehmen wird. Ein Erwerbsangebot unter dem

Aktienrückkauf 2014 erfolgt erst nach Eintragung des

Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister. Wann dies der Fall

sein wird, ist noch nicht absehbar. Werden bis zum Ablauf des 31. Dezember

2014 keine Aktien im Rahmen eines Erwerbsangebots der Gesellschaft

angedient, entfällt der Beschluss zum Aktienrückkauf 2014 und die

entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet.

Ihr Kontakt:

Dr. Kai G. Klinger

Investor Relations & Corporate Finance

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1318

Telefax: 09771 99-1736

Email: ir@rhoen-klinikum-ag.com

Achim Struchholz

Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65-1327

Telefax: 09771 65-1820

E-Mail: kommunikation@rhoen-klinikum-ag.com

15.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Telefon: +49 (0)9771 - 65-0

Fax: +49 (0)9771 - 97 467

E-Mail: rka@rhoen-klinikum-ag.com

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

ISIN: DE0007042301

WKN: 704230

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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