RHÖN-KLINIKUM AG: Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs.1 WpHG Anfechtungsklage gegen Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied
RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
15.07.2014 17:14
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Ad hoc-Mitteilung gemäß § 15 Abs. 1 WpHG Anfechtungsklage gegen
Gewinnverwendungsbeschluss, Aktienrückkauf 2014 und Wahl von Professor Dr.
h.c. Ludwig Georg Braun als Aufsichtsratsmitglied
Die Gesellschaft hat heute erfahren, dass eine Anfechtungsklage gegen die
Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juni 2014 über die Verwendung des
Bilanzgewinns (TOP 2), den geplanten Aktienrückkauf 2014 (TOP 3) sowie die
Wahl von Herrn Professor Dr. h.c. Ludwig Georg Braun zum
Aufsichtsratsmitglied (TOP 7.4) erhoben worden ist.
Die Gesellschaft hält die angefochtenen Beschlüsse für rechtmäßig. Sie
beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen und zur Eintragung des
für den Aktienrückkauf 2014 erforderlichen Kapitalherabsetzungsbeschlusses
in das Handelsregister ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG zu betreiben.
Die Gesellschaft hat keine Informationen, ob das Registergericht bis zu
einer Freigabeentscheidung nach § 246a AktG das Eintragungsverfahren
aussetzen oder die Eintragung vornehmen wird. Ein Erwerbsangebot unter dem
Aktienrückkauf 2014 erfolgt erst nach Eintragung des
Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister. Wann dies der Fall
sein wird, ist noch nicht absehbar. Werden bis zum Ablauf des 31. Dezember
2014 keine Aktien im Rahmen eines Erwerbsangebots der Gesellschaft
angedient, entfällt der Beschluss zum Aktienrückkauf 2014 und die
entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet.
Ihr Kontakt:
Dr. Kai G. Klinger
Investor Relations & Corporate Finance
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Telefax: 09771 99-1736
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Achim Struchholz
Konzernbereichsleiter Unternehmenskommunikation
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