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Chinesischer Schiffscontainer-Hersteller gibt Übernahmepläne auf

Veröffentlicht am 26.08.2022, 12:46
© Reuters.
MAERSKa
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BONN (dpa-AFX) - Der chinesische Container-Hersteller CIMC hat seine Pläne zur Übernahme des dänischen Konkurrenten Maersk (CSE:MAERSKa) Container Industry (MCI) aufgegeben. Das teilte das Bundeskartellamt am Freitag in Bonn mit. Die Aufsichtsbehörde hatte zuvor erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Zusammenschluss erhoben.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, CIMC - China International Marine Containers - sei seit vielen Jahren "die mit weitem Abstand führende Anbieterin von Kühlcontainerboxen" weltweit. Die geplante Übernahme des Wettberbers MCI hätte dem chinesischen Unternehmen nach seinen Worten einen weltweiten Marktanteil von 60 bis 70 Prozent gesichert. "Den Kunden, zum Beispiel aus der Container-Schifffahrt, wären nach dem Zusammenschluss keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten geblieben", sagte Mundt.

Dies gelte umso mehr, da einer der beiden noch verbleibenden Konkurrenten ein Tochterunternehmen des chinesischen Schiffahrts-Staatskonzerns Cosco sei. Zwischen CIMC und Cosco gebe es seit Jahrzehnten gesellschaftsrechtliche und personelle Verbindungen, so dass von einem wirksamen Wettbewerb zwischen den beiden Unternehmen nicht unbedingt ausgegangen werden könne.

Mit dem Marktzutritt neuer Anbieter ist nach Einschätzung der Wettbewerbshüter auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Denn die Herstellung von Kühlcontainerboxen erfordere die Vorhaltung hoher Produktionskapazitäten, da die Nachfrage stark schwanke und von hohen Auftragsvolumina in relativ kurzer Zeit geprägt sei.

Im Laufe des Verfahrens hätten CIMC und MCI verschiedene Vorschläge gemacht, um die Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Doch sei es aus Sicht der Behörde nicht gelungen, die wettbewerblichen Bedenken zu beseitigen, hieß es.

Die Prüfung durch das Bundeskartellamt erfolgte in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde, dem Departement of Justice, bei der das Vorhaben ebenfalls zur Fusionskontrolle angemeldet war. Dort sei die Übernahmeanmeldung ebenfalls zurückgenommen worden.

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