FRANKFURT (dpa-AFX) - In einem Prozess gegen einen Betriebsrat der Schnellrestaurantkette Burger King hat das Arbeitsgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen. Der neu eingestiegene Franchisenehmer Yi-Ko soll auf seine Forderung von 49 000 Euro verzichten, wenn der Betriebsrat seine Tätigkeiten künftig transparent gestaltet und anmeldet, schlug die Arbeitsrichterin am Donnerstag beim Gütetermin vor. Zudem müssten noch zwei ausstehende Monatsgehälter gezahlt werden, die Yi-Ko einbehalten hat.
Die Parteien erhielten eine Entscheidungsfrist von zwei Wochen, eine Einigung scheint allerdings unwahrscheinlich. Man sehe in dem Verhalten des nicht freigestellten Betriebsrats, der zwei Jahre lang nachweislich nicht gearbeitet habe, strafbare Handlungen auch auf Seiten damaliger Vorgesetzter und bereite eine entsprechende Strafanzeige vor, sagte der Arbeitgeberanwalt Helmut Naujoks.
Er habe neben der notwendigen Interessensvertretung für die Kollegen immer auch aushilfsweise in der Filiale mitgearbeitet, entgegnete der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unterstützte Betriebsrat. Dies sei mit Vorgesetzten so abgesprochen gewesen. Yi-Ko sei zudem nicht berechtigt, sein Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenzen einzubehalten. Der Mann muss drei Kinder und eine Frau unterhalten.
Die NGG sieht den Prozess als einen von zahlreichen Versuchen, bundesweit einzelne unliebsame Betriebsräte 'mürbe' zu machen und die übrige Belegschaft einzuschüchtern. Andere Prozesse laufen beispielsweise in Augsburg, in Aachen und im Ruhrgebiet. Die Yi-Ko-Holding hatte im Mai die deutsche Burger King GmbH von der Muttergesellschaft in München übernommen und war schnell mit der Gewerkschaft in Konflikt geraten, weil Betriebsvereinbarungen gekündigt und die Arbeit der Betriebsräte infrage gestellt wurde. Auch bei der Auszahlung des Urlaubsgelds gab es laut NGG Probleme.
In Hessen betreibt die von Yi-Ko übernommene Burger King GmbH elf Restaurants in Frankfurt, Wiesbaden, Fulda, Gießen, Wetzlar und Petersberg. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Franchise-Restaurants der Kette.
Naujoks wies im Namen von Geschäftsführer Ergün Yildiz die Vorwürfe zurück. Man zahle Tarif und habe lediglich mit 4 von 39 vorhandenen Betriebsratsgremien Probleme. Es gehe darum, eingefahrene Missstände zu beseitigen. So könne es nicht sein, dass sich Betriebsräte unterhalb der gesetzlichen Belegschaftsgrößen eigenmächtig freistellten, meinte Naujoks. Yi-Ko plane in den kommenden Jahren Investitionen von rund 100 Millionen Euro und schaffe mehr als 3000 Arbeitsplätze. Das könne nur im Einvernehmen mit der Belegschaft gelingen./ceb/DP/zb
Die Parteien erhielten eine Entscheidungsfrist von zwei Wochen, eine Einigung scheint allerdings unwahrscheinlich. Man sehe in dem Verhalten des nicht freigestellten Betriebsrats, der zwei Jahre lang nachweislich nicht gearbeitet habe, strafbare Handlungen auch auf Seiten damaliger Vorgesetzter und bereite eine entsprechende Strafanzeige vor, sagte der Arbeitgeberanwalt Helmut Naujoks.
Er habe neben der notwendigen Interessensvertretung für die Kollegen immer auch aushilfsweise in der Filiale mitgearbeitet, entgegnete der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unterstützte Betriebsrat. Dies sei mit Vorgesetzten so abgesprochen gewesen. Yi-Ko sei zudem nicht berechtigt, sein Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenzen einzubehalten. Der Mann muss drei Kinder und eine Frau unterhalten.
Die NGG sieht den Prozess als einen von zahlreichen Versuchen, bundesweit einzelne unliebsame Betriebsräte 'mürbe' zu machen und die übrige Belegschaft einzuschüchtern. Andere Prozesse laufen beispielsweise in Augsburg, in Aachen und im Ruhrgebiet. Die Yi-Ko-Holding hatte im Mai die deutsche Burger King GmbH von der Muttergesellschaft in München übernommen und war schnell mit der Gewerkschaft in Konflikt geraten, weil Betriebsvereinbarungen gekündigt und die Arbeit der Betriebsräte infrage gestellt wurde. Auch bei der Auszahlung des Urlaubsgelds gab es laut NGG Probleme.
In Hessen betreibt die von Yi-Ko übernommene Burger King GmbH elf Restaurants in Frankfurt, Wiesbaden, Fulda, Gießen, Wetzlar und Petersberg. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Franchise-Restaurants der Kette.
Naujoks wies im Namen von Geschäftsführer Ergün Yildiz die Vorwürfe zurück. Man zahle Tarif und habe lediglich mit 4 von 39 vorhandenen Betriebsratsgremien Probleme. Es gehe darum, eingefahrene Missstände zu beseitigen. So könne es nicht sein, dass sich Betriebsräte unterhalb der gesetzlichen Belegschaftsgrößen eigenmächtig freistellten, meinte Naujoks. Yi-Ko plane in den kommenden Jahren Investitionen von rund 100 Millionen Euro und schaffe mehr als 3000 Arbeitsplätze. Das könne nur im Einvernehmen mit der Belegschaft gelingen./ceb/DP/zb