Travel24.com AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz1 WpHG
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Travel24.com AG: Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz1 WpHG
04.07.2014 / 17:25
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Travel24.com AG
Leipzig
Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012, der Lagebericht und
der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Travel24.com AG,
Leipzig fehlerhaft sind:
1. Im Lagebericht und im Konzernlagebericht der Travel24.com AG wird über
die Kündigung eines wichtigen Vertrages nicht berichtet und somit ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des
Geschäftsverlaufes und der Lage nicht vermittelt.
Ein großer Reiseveranstalter hat im Dezember 2012 die Zusammenarbeit
fristlos gekündigt, sodass die Travel24.com AG seitdem keine Erlöse aus der
Vermittlung von Reisen dieses Veranstalters mehr generieren kann. Bisher
entfielen mehr als 10 % der Reisevermittlungsprovision auf vermittelte
Reisen dieses Veranstalters. Auf die Kündigung des Agenturvertrages und die
zu erwartenden Auswirkungen auf die Lage und die weiteren Entwicklungen der
Gesellschaft wurde in den Lageberichten 2012 der Travel24.com AG nicht
eingegangen.
Die fehlende Berichterstattung in den Lageberichten verstößt gegen § 289
Abs. 1 HGB bzw. § 315 Abs. 1 HGB i.V.m. DRS 15.9 und DRS 15.45 f.
2. Im Konzernanhang wird ausgeführt, dass dem Buchwert der im September
2012 begebenen Unternehmensanleihe von 17,6 Mio. EUR (einschließlich
Zinsabgrenzung) ein "Fair Value" von ebenfalls 17,6 Mio. EUR
gegenübersteht. Auf Basis des Schlusskurses der Unternehmensanleihe an
der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag der Jahres 2012
von 78 % betrug der beizulegende Zeitwert der Unternehmensanleihe 13,8
Mio. EUR.
Die Aussage, dass der beizulegende Zeitwert der Anleihe zum 31. Dezember
2012 genauso hoch war wie ihr Buchwert, verstößt gegen IFRS 7.25.
3. Im Konzernanhang ist bei der Erläuterung der Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze aufgeführt, dass der Konzern regelmäßig diverse
Servicedienstleistungen vom Unister Konzern bezieht und dass diese
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen zu Bedingungen wie mit
fremden Dritten durchgeführt wurden. Die Unister Holding GmbH erbringt
Dienstleistungen für die Travel24.com AG und stellt hierfür lediglich
eine geringe Pauschalvergütung in Rechnung. U. a. sind die Vorstände
der Travel24.com AG (seit Mai 2013 der Alleinvorstand) bei der Unister
Holding GmbH angestellt, ohne dass deren Bezüge an die Travel24.com AG
weiterbelastet werden.
Die Angabe, dass die Transaktionen mit nahestehenden Personen zu
Bedingungen wie mit fremden Dritten durchgeführt wurden, verstößt gegen IAS
24.23.
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276806 04.07.2014