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Online-Hauptversammlungen ohne Rederecht auch 2021 möglich

Veröffentlicht am 14.10.2020, 16:40
© Reuters.

München, 14. Okt (Reuters) - Deutsche Unternehmen müssen ihre Aktionäre auch im nächsten Jahr auf ihren Online-Hauptversammlungen nicht zu Wort kommen lassen. Aktionärstreffen können wegen der Corona-Pandemie auch 2021 ohne Publikum vollständig virtuell abgehalten werden. Die Bundesregierung habe beschlossen, die Verordnung unverändert bis Ende 2021 zu verlängern, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Mittwoch. "Es ist nach wie vor nicht klar, zu welchem Zeitpunkt wieder Präsenzversammlungen auch in größerem Kreis möglich sein werden", hieß es zur Begründung. Vor allem Aktionärsschützer und Fondsgesellschaften hatten gefordert, die Verordnung zumindest soweit abzuändern, dass sich Aktionäre online zu Wort melden und noch während der Versammlung abstimmen können.

Bei den meisten Online-Hauptversammlungen können Aktionäre nur im Vorfeld schriftlich Fragen einreichen, die vom Vorstand nicht vorgelesen, sondern nur - teils gebündelt - beantwortet werden müssen. Das verkürzt die Aktionärstreffen drastisch, auf denen sich sonst oft mehr als 50 Anteilseigner zu Wort melden und ihr Fragerecht zu ausführlichen Stellungnahmen nutzen. Ihr Wegfall sei ein Verlust von Aktionärsdemokratie, bemängelten Vertreter der Aktionäre. Sie argumentieren, es sei technisch leicht möglich, Sprecher live per Video zuschalten zu lassen. Auch die Abstimmung erfolgt bei virtuellen Hauptversammlungen bereits im Vorfeld; Aktionäre können damit nicht mehr auf die Ausführungen des Vorstands reagieren.

Die Bundesregierung appelliert aber an die Unternehmen, wenn technisch machbar auch Fragen noch während der Hauptversammlung zuzulassen. Sobald Großveranstaltungen wieder möglich seien, könnten sie wieder zur Präsenzversammlung zurückkehren "oder hybride zweigleisige Formate wählen", bei denen Aktionäre die Veranstaltung im Saal oder im Internet verfolgen können. Wie im laufenden Jahr haben die Firmen 2021 zwölf Monate Zeit, ihre Hauptversammlung abzuhalten; normalerweise sind es für deutsche Aktiengesellschaften acht Monate.

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