KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) über das "Nivea"-Blau. Das Gericht muss klären, ob der von Beiersdorf (XETRA:BEIG) für seine Kosmetika geschützte dunkelblaue Farbton weiter als Farbmarke eingetragen bleibt oder nicht. (Az.: I ZB 65/13)
Unilever (LONDON:ULVR) hatte die Löschung der seit 2007 eingetragenen Nivea-Farbmarke "Pantone 280 C" beantragt. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Angefangen hatte der Streit, als Unilever eine Creme in blauer Verpackung auf den Markt brachte. Das Patentamt gab Unilever recht, was das Bundespatentgericht 2013 bestätigte. Beiersdorf zog vor den BGH, der im April darüber verhandelte. Der BGH-Markensenat muss nun unter anderem entscheiden, ob das Bundespatentgericht zu strenge Maßstäbe für den Schutz der Marke angelegt hat.