BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage dürfen Versicherungen ab diesem Freitag nur noch einheitliche Tarife für Männer und Frauen anbieten. Hintergrund für die neuen Unisex-Policen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2011, das die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge als diskriminierend und deswegen ungültig bewertet hatte (Rechtssache C-236/09). Die Branche hatte bis zum Stichtag 21. Dezember Zeit für die Umstellung und im Durchschnitt höhere Beiträge für beide Geschlechter angekündigt.
Zuletzt hatte es Verwirrung um die Einführung von Unisex-Tarife gegeben, weil der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung in Deutschland in der vergangenen Woche zunächst gestoppt hatte. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Einführung der Tarife pünktlich zum Stichtag, wie Versicherungsbranche und Finanzaufsicht betonen. Denn das deutsche Gesetz, das wegen des Bund-Länder-Streits nun erst im nächsten Jahr verändert wird, sei ab dem Stichtag europarechtswidrig. Da Europarecht gegenüber deutschem Recht einen sogenannten Anwendungsvorrang genieße, müssten die Unisex-Tarife angeboten werden.
Die EU-Kommission will die Einführung der neuen Tarife genau überwachen und kritisiert die Ankündigung steigender Prämien, wie die 'Süddeutsche Zeitung' (Donnerstag) unter Berufung auf ein Arbeitspapier von Justizkommissarin Viviane Reding berichtet. Darin heiße es: 'Die Versicherungsindustrie ist kompetitiv und innovativ. Sie sollte in der Lage sein, den Kunden attraktive Unisex-Tarife anzubieten, ohne dass es zu ungerechtfertigten Wirkungen auf das allgemeine Preisniveau kommt.' Die Branche habe 21 Monate Zeit gehabt, den Übergang zu Unisex-Tarifen vorzubereiten. Die Tarife gelten für Neuverträge, vor dem Stichtag abgeschlossene Verträge gelten weiter./rad/DP/stw
Zuletzt hatte es Verwirrung um die Einführung von Unisex-Tarife gegeben, weil der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung in Deutschland in der vergangenen Woche zunächst gestoppt hatte. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Einführung der Tarife pünktlich zum Stichtag, wie Versicherungsbranche und Finanzaufsicht betonen. Denn das deutsche Gesetz, das wegen des Bund-Länder-Streits nun erst im nächsten Jahr verändert wird, sei ab dem Stichtag europarechtswidrig. Da Europarecht gegenüber deutschem Recht einen sogenannten Anwendungsvorrang genieße, müssten die Unisex-Tarife angeboten werden.
Die EU-Kommission will die Einführung der neuen Tarife genau überwachen und kritisiert die Ankündigung steigender Prämien, wie die 'Süddeutsche Zeitung' (Donnerstag) unter Berufung auf ein Arbeitspapier von Justizkommissarin Viviane Reding berichtet. Darin heiße es: 'Die Versicherungsindustrie ist kompetitiv und innovativ. Sie sollte in der Lage sein, den Kunden attraktive Unisex-Tarife anzubieten, ohne dass es zu ungerechtfertigten Wirkungen auf das allgemeine Preisniveau kommt.' Die Branche habe 21 Monate Zeit gehabt, den Übergang zu Unisex-Tarifen vorzubereiten. Die Tarife gelten für Neuverträge, vor dem Stichtag abgeschlossene Verträge gelten weiter./rad/DP/stw