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Erbschaftsteuer: Bund mahnt verfassungsfeste Reform an

Veröffentlicht am 07.04.2015, 06:53
Aktualisiert 07.04.2015, 06:54
Erbschaftsteuer: Bund mahnt verfassungsfeste Reform an

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesfinanzministerium hält in den Verhandlungen über eine Erbschaftsteuerreform trotz Kritik aus der Wirtschaft und der Union vorerst an seinen Plänen fest. "Wir benötigen eine verfassungsfeste Lösung und dürfen nicht ein viertes Mal in Karlsruhe scheitern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Michael Meister (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Für den deutschen Mittelstand und die Familienunternehmen sei eine nicht angreifbare Regelung zur Verschonung von Firmenerben wichtig. Ein erneut negatives Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte für die Unternehmen am Ende schlechter ausfallen. Die Länder und Koalitionsfraktionen seien aufgerufen, bessere Ideen vorzulegen. "Wir wehren uns nicht dagegen, schlauer zu werden", sagte Meister. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Verschonung von Firmenerben grundsätzlich gebilligt, wenn diese das Unternehmen einige Jahre weiterführen und Arbeitsplätze erhalten. Karlsruhe fordert aber strengere Regeln. Um vom Fiskus verschont zu werden, sollen Firmenerben etwa nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant die Pflicht zu einer "Bedürfnisprüfung" ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall.

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