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Bitcoin-ETF - Zwischen Sein und Nichtsein

Veröffentlicht am 24.09.2018, 13:16
Aktualisiert 27.03.2018, 15:50

Die US-Börsenaufsicht SEC sagt mal hü und mal hott. Am 22. August 2018 wurden die Bitcoin-ETF-Anträge von ProShares, GraniteShares und Direxion abschlägig beschieden, um nur tags darauf durch die Revision der Entscheidung wieder Aussicht auf die Bewilligung zu haben. Die Stimmenmehrheit von 3:1 war scheint’s weit hergeholt. Die republikanische Kommissarin Hester Peirce sieht im negativen Bescheid jedenfalls eine Überschreitung der Befugnisse der SEC. Immerhin hat die Kommission ausschließlich über das Derivat und mitnichten über die Kryptowährung zu befinden.

Verhaltene Kursreaktion

Vom Verwirrspiel um die Zulassung als ETF zeigte sich die Kryptowährung sichtlich unbeeindruckt. Während der Kurs von Bitcoin am 22. August 2018 von 5.597 Euro auf 5.481 absackte, schloss er bereits anderntags mit einem leichten Plus. Und die 5.656 Euro vom Donnerstag wurden am Freitag mit einem Schlusskurs von 5.758 Euro merklich übertroffen. Gemessen am 52-Wochen-Hoch von 16.892 Euro sind Kursschwankungen dieser Größenordnung absolut nicht der Rede wert. Dafür ist es am Anleger, unentwegt die Kursdifferenzen der einschlägigen Handelsplattformen im Auge zu behalten. So kann er mit einem Bitcoin Rechner nicht nur Bitcoin umrechnen und den Gegenwert in Euro, US-Dollar oder britischem Pfund ausspucken, sondern auch Börsen wie Kraken, Bitfinex, Bitstamp, GDAX oder Bitlish auf ihre Vorteilhaftigkeit abklopfen.

Unberechenbarkeit des Marktes als Handicap

Exchange Traded Funds, kurz ETFs genannt, sind im Prinzip nichts weiter als an der Börse gehandelte Investmentfonds, die Indizes nachbilden und sich dementsprechend im Kursverlauf der zugrunde liegenden Indizes nicht unterscheiden. Kokettiert eine Fondsgesellschaft mit dem deutschen Aktienindex, bezieht sie schlicht und einfach Aktien aller 30 DAX-Unternehmen, von deren Wertentwicklung endlich die Anleger profitieren. Es versteht sich damit von selbst, dass es dem Bitcoin-ETF um die Abbildung des Bitcoin-Marktes zu tun ist. Nachdem ETFs in der Regel passiv verwaltet werden, sind sie für Anleger günstiger als aktiv verwaltete Fonds. Zudem wird das angelegte Geld als Sondervermögen betrachtet, weshalb ihm ein allfälliger Konkurs des Fondsverwalters nichts anhaben kann.

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Bis dato vermag die SEC diesen Pluspunkten scheint’s wenig abzugewinnen. Vielmehr hagelt es Kritik. So zweifelt die US-Börsenaufsicht angesichts der Volatilität der Kryptowährungen und der Fragmentierung und fehlenden Regulierung der Märkte an der Möglichkeit, den unabdingbaren Nettoinventarwert zu ermitteln. Auch unterstellt sie den Fondsgesellschaften, nicht über die hinreichende Liquidität für die täglichen Rückkäufe zu verfügen. Des Weiteren sind ihr die Cyberkriminellen ein Dorn im Auge, mit denen die Sicherheit der verwalteten Vermögen infrage steht. Dass Marktmanipulationen à la Spoofing auch im gewöhnlichen Wertpapierhandel Usus sind, will sie dabei nicht wahrhaben. Vielmehr sind ihr offenbar die Ermittlungen des US-Justizministeriums im Mai dieses Jahres Anlass genug, auf die illegalen Praktiken im Kryptohandel entschieden und mit Nachdruck hinzuweisen. Und wenn es nicht die schwarzen Schafe der Szene sind, ist allemal die Arbitrage ein Grund, von der Bewilligung der Bitcoin-ETFs abzusehen.

Flut von weiteren Anträgen

Bereits Mitte August gab es in der Szene lange Gesichter, als die US-Börsenaufsicht in einem 92-seitigen Bericht die Gründe für die erneute Abweisung des Bitcoin-ETF-Antrags der Gebrüder Cameron und Tyler Winklevoss aufführte. Die Entscheidung über den gemeinsamen Vorstoß der Chicagoer Optionsbörse CBOE, des Blockchainunternehmens SolidX und der Investmentfirma VanEck hat die SEC hingegen fürs Erste auf den 30. September vertagt. Nachdem eine weitere Fristverlängerung bis zum 27. Februar 2019 nicht ausgeschlossen ist, sollten sich Bitcoinfans schon mal prophylaktisch auf eine Fortsetzung der Hängepartie einstellen.

Des ungeachtet wird sich à la longue die SEC in die Umstände fügen und grünes Licht für die Krypto-ETFs geben. Bisher hat noch jeder Vermögenswert sein Äquivalent in einem Finanzprodukt gefunden. Ehe die Finanzprodukte zur Königsklasse ETF aufschlossen, haben sie sich stets mit weniger stark regulierten Versionen begnügen müssen. Dass mit den Bitcoin-Futures bereits eine brauchbare Alternative auf dem Markt ist, ist ein gutes Omen. Die Ansätze für die Bitcoin-ETFs könnten jedenfalls unterschiedlicher kaum sein. Während die einen bei den Winklevoss-Brüdern Anleihen machen und direkt in Bitcoin investieren wollen, lehnen sich die anderen an die Bitcoin-Futures an. Sicher ist bloß eins: Das Rennen um den ersten Bitcoin-ETF ist eröffnet. Steigt der Druck der Massen, ist das Marktdebüt bloß noch eine Frage der Zeit. Hinzu kommt, dass die Amerikaner den Europäern und Asiaten unter Garantie nicht hinterherhinken wollen.

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Neben Long- auch Shortpositionen denkbar

Dass die Ökonomie zuweilen wunderliche Blüten treibt, ist nicht erst seit dem Handel der Bitcoin-Futures an der Chicagoer Optionsbörse CBOE bekannt. Namentlich sie haben aber gezeigt, dass eine volatile Kryptowährung durch den regulierten Markt nicht zu bändigen ist. Vielmehr haben die Profis die Gelegenheit beim Schopf gepackt und mit ihren überzogenen Shortpositionen maßgeblich zum Kurseinbruch von Bitcoin Anfang des Jahres beigetragen. Was die Bitcoin-Futures vorgemacht haben, ist bei den Bitcoin-ETFs allemal drin. Insofern schadet es nicht, wenn sich die SEC mit ihrer endgültigen Entscheidung über das Sein oder Nichtsein von Bitcoin-ETFs Zeit lässt. Die Chancen für einen positiven Bescheid stehen jedenfalls nicht schlecht, wenn der Börsenbetreiber Intercontinental Exchange mit der Plattform Bakkt für ein von der US-Regierung reguliertes, Bitcoin-gestütztes Zahlungsnetzwerk sorgt. Im November soll Bakkt am Start sein.

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