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Für das Fondsvermögen ist ein ausgewogenes Verhältnis der Anlage in Aktien und verzinslichen Wertpapieren anzustreben. Das Fondsvermögen muss daher mindestens zu 40 Prozent in Aktien und mindestens zu 40 Prozent in verzinslichen Wertpapieren investiert sein. Auf die vorgenannten Bestandsgrenzen werden Derivate nicht angerechnet. Es dürfen nur Aktien und verzinsliche Wertpapiere erworben werden, deren Aussteller ihren Sitz in Europa haben. Die Gesellschaft führt dem Fondsvermögen Wertpapiere gut fundierter Aussteller zu. Bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten angelegt werden. Bis zu 20 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Bankguthaben angelegt werden. Die Geldmarktinstrumente und Bankguthaben dürfen auch auf Fremdwährung lauten. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 10 Prozent des Fondsvermögens erworben werden, wenn der Gesamtwert dieser Emittenten 40 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigt.
Name | Titel | Seit | Bis |
---|---|---|---|
Not Disclosed | - | 2000 | Aktuell |
Frank Kurz | - | 2009 | 2013 |
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