BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucher sind künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das am Mittwoch in Kraft getreten ist. Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Die Regelungen gelten nun auch, wenn Anrufmaschinen eingesetzt werden. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel maximal 147,56 Euro berechnen./sam/DP/kja