KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben, wonach die Registrierung einer sogenannten 'Tippfehler-Domain' die Namensrechte eines Wetterdienstes verletzt. Der 1. Zivilsenat des Karlsruher Gerichts entsprach damit am Mittwoch der Revision eines Bonners, der die Internet-Adresse wetteronlin.de registriert hat.
Die Richter folgten jedoch der Vorinstanz in der Beurteilung, dass der von wetteronline.de beklagte Mann die Geschäfte des Internet-Dienstes wettbewerbsrechtlich behindert hat, indem er seine Webseite zu Werbezwecken genutzt hat. Nun muss das Oberlandesgericht erneut entscheiden, die Klägerin wetteronline.de kann dann ihre Klage neu fassen./pz/DP/stb