Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Eindeutiges Urteil in Sachen Swaps gegen Unicredit Hypo Vereinsbank (deutsch)

Veröffentlicht am 27.11.2014, 10:57
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Eindeutiges Urteil in Sachen Swaps gegen Unicredit Hypo Vereinsbank (deutsch)

n Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Eindeutiges Urteil in Sachen Swaps gegen Unicredit Hypo Vereinsbank

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache/Finanzierung

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Eindeutiges Urteil in Sachen

Swaps gegen Unicredit Hypo Vereinsbank

27.11.2014 / 10:57

---------------------------------------------------------------------

Das Landgericht Traunstein stellt eindeutigen Beratungsfehler im

Zusammenhang mit Swapberatungen der HypoVereinsbank Rosenheim fest. Das

Bundesgerichtshofurteil ist dabei eins zu eins anwendbar.

In einem weiteren Swapverfahren gegen die Unicredit HypoVereinsbank hat das

Landgericht Traunstein das Urteil insbesondere auf den negativen Marktwert

und den dazugehörigen Interessenkonflikt wie in der Entscheidung des

Bundesgerichtshofs gestützt.

So heißt es in dem Urteil wie folgt:

"Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Beklagte ihre Beratungspflicht

dadurch verletzt, dass sie die Klägerin nicht darüber aufgeklärt hat, dass

der von ihr empfohlene Vertrag zum Abschlusszeitpunkt einen für die

Klägerin negativen Marktwert aufwies."

Weiter heißt es: "Diesem negativen Marktwert kommt ein für die Beurteilung

des streitgegenständlichen Rechtsgeschäfts maßgebliche Bedeutung zu, da er

Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenkonflikts der Beklagten ist."

"Dieser Interessenkonflikt löst sich nicht dadurch auf, dass sie ihre Rolle

als "Wettgegnerin" der Klägerin nicht für die vertraglich vereinbarte

Laufzeit beibehalten, sondern ihre Risiken und Chancen des Geschäfts sofort

durch "Hedge-Geschäfte" an andere Marktteilnehmer weitergegeben hat."

Dies sind nur einige Auszüge aus dem eindeutigen Urteil gegen die

HypoVereinsbank. Auch bestätigt das Landgericht, dass der Anspruch nicht

verjährt ist:"Der Schadensersatzanspruch ist nicht gemäß § 43 WpHG ivm §

37a WpHG a.F. verjährt, da sich die Klägerin auf eine vorsätzliche

Beratungspflichtverletzung berufen kann."

Aus diesem Urteil wird deutlich, dass betroffene Kunden keinesfalls weitere

Zahlungen auf Swapgeschäfte leisten sollten bzw. bereits geleistete

Zahlungen unbedingt zurück fordern sollten. Betroffene Kunden die sich

gegen die Geschäfte wehren wollen, sollten dies noch im Jahr 2014 machen,

da ab 1.1.2015 ein weiteres Verjährungsproblem die Durchsetzung der

Ansprüche erschweren könnte, über welches man sich in diesem Jahr noch

keine Gedanken machen muss.

Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in München,

Frankfurt und Hamburg hat eine eigene Abteilung für Swapgeschäigte

aufgebaut unter Leitung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Michael A. Leipold. Herr Rechtsanwalt Leipold vertritt seit 2007

erfolgreich Swapgeschädigte Privat- und Firmenkunden und Kommunen. Dem

Swapteam gehören zwei weitere Rechtsanwälte an.

---------------------------------------------------------------------

27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

300071 27.11.2014

nn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.