n Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Eindeutiges Urteil in Sachen Swaps gegen Unicredit Hypo Vereinsbank
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Rechtssache/Finanzierung
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Eindeutiges Urteil in Sachen
Swaps gegen Unicredit Hypo Vereinsbank
27.11.2014 / 10:57
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Das Landgericht Traunstein stellt eindeutigen Beratungsfehler im
Zusammenhang mit Swapberatungen der HypoVereinsbank Rosenheim fest. Das
Bundesgerichtshofurteil ist dabei eins zu eins anwendbar.
In einem weiteren Swapverfahren gegen die Unicredit HypoVereinsbank hat das
Landgericht Traunstein das Urteil insbesondere auf den negativen Marktwert
und den dazugehörigen Interessenkonflikt wie in der Entscheidung des
Bundesgerichtshofs gestützt.
So heißt es in dem Urteil wie folgt:
"Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Beklagte ihre Beratungspflicht
dadurch verletzt, dass sie die Klägerin nicht darüber aufgeklärt hat, dass
der von ihr empfohlene Vertrag zum Abschlusszeitpunkt einen für die
Klägerin negativen Marktwert aufwies."
Weiter heißt es: "Diesem negativen Marktwert kommt ein für die Beurteilung
des streitgegenständlichen Rechtsgeschäfts maßgebliche Bedeutung zu, da er
Ausdruck eines schwerwiegenden Interessenkonflikts der Beklagten ist."
"Dieser Interessenkonflikt löst sich nicht dadurch auf, dass sie ihre Rolle
als "Wettgegnerin" der Klägerin nicht für die vertraglich vereinbarte
Laufzeit beibehalten, sondern ihre Risiken und Chancen des Geschäfts sofort
durch "Hedge-Geschäfte" an andere Marktteilnehmer weitergegeben hat."
Dies sind nur einige Auszüge aus dem eindeutigen Urteil gegen die
HypoVereinsbank. Auch bestätigt das Landgericht, dass der Anspruch nicht
verjährt ist:"Der Schadensersatzanspruch ist nicht gemäß § 43 WpHG ivm §
37a WpHG a.F. verjährt, da sich die Klägerin auf eine vorsätzliche
Beratungspflichtverletzung berufen kann."
Aus diesem Urteil wird deutlich, dass betroffene Kunden keinesfalls weitere
Zahlungen auf Swapgeschäfte leisten sollten bzw. bereits geleistete
Zahlungen unbedingt zurück fordern sollten. Betroffene Kunden die sich
gegen die Geschäfte wehren wollen, sollten dies noch im Jahr 2014 machen,
da ab 1.1.2015 ein weiteres Verjährungsproblem die Durchsetzung der
Ansprüche erschweren könnte, über welches man sich in diesem Jahr noch
keine Gedanken machen muss.
Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in München,
Frankfurt und Hamburg hat eine eigene Abteilung für Swapgeschäigte
aufgebaut unter Leitung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael A. Leipold. Herr Rechtsanwalt Leipold vertritt seit 2007
erfolgreich Swapgeschädigte Privat- und Firmenkunden und Kommunen. Dem
Swapteam gehören zwei weitere Rechtsanwälte an.
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27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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