KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der deutsche Gesetzgeber darf Gesetze erlassen, die völkerrechtlichen Verträgen widersprechen - das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Diese Verträge hätten in der Regel den Rang einfacher Bundesgesetze. Das Parlament müsse daher die Möglichkeit haben, nach einem Regierungswechsel die Rechtsetzung früherer Wahlperioden zu korrigieren, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter. (2 BvL 1/12)
Im konkreten Fall ging es um eine Vorschrift aus dem Einkommensteuergesetz, die aus Sicht des Bundesfinanzhofs mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei von 1985 kollidiert. Die Finanzrichter sahen darin eine Verletzung des Grundgesetzes und legten den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor.