Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Vattenfall kann weiter auf Entschädigung für Atomausstieg hoffen

Veröffentlicht am 05.09.2018, 08:02
Aktualisiert 05.09.2018, 08:10
© Reuters. Vattenfall logo is seen on its headquaters in Stockholm

Düsseldorf (Reuters) - Der Energiekonzern Vattenfall hat im milliardenschweren Streit mit der Bundesregierung um eine Entschädigung für den deutschen Atomausstieg einen Etappensieg errungen.

© Reuters. Vattenfall logo is seen on its headquaters in Stockholm

Der Konzern und das Bundeswirtschaftsministerium bestätigten am Abend, dass sich das internationale Schiedsgericht in den USA für zuständig erklärt habe. Es wies damit einen Antrag der Bundesregierung zurück. In der Sache ist damit aber noch nicht entschieden. Vattenfall ist in Deutschland unter anderem an den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel beteiligt, die nach dem Beschluss von 2011 zum beschleunigten Atomausstieg endgültig stillgelegt wurden. Die Schweden klagen vor dem Schiedsgericht auf Schadenersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochausgabe) hatte zuerst über den Beschluss des Gerichts berichtet. "Wir nehmen diese Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis und werden diese nun prüfen", erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die Bundesregierung hatte mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichthofes (EuGH), bei dem es um Klagen von Unternehmen aus der Europäischen Union gegen einen Mitgliedstaat der Union ging, Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts in Washington angemeldet und beantragt, die Klage abzuweisen. Vattenfall hatte die Argumentation zurückgewiesen und erklärt, das EuGH-Urteil habe keine Auswirkungen auf das anhängige Verfahren.

Der Konzern sehe sich nun in seiner Haltung bestätigt, teilte Vattenfall am Abend mit. Das Verfahren beruhe auf dem europäischen Energiechartavertrag. "An dem Zustandekommen dieses Vertrages und den vorgelagerten Verhandlungen hatte die EU maßgeblichen Anteil. Der Vertrag wurde nicht nur von allen Mitgliedstaaten und von Drittstaaten, sondern auch von der EU unterzeichnet."

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.