BERLIN (dpa-AFX) - Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz soll Anfang 2013 in Kraft treten. Ab dann soll auf alle Kapitalerträge deutscher Bankkunden bei Schweizer Banken eine Steuer fällig werden, die so hoch ist wie die Abgabe in Deutschland. Auch altes Schwarzgeld soll einmalig besteuert werden. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer, deren Zustimmung erforderlich ist, lehnen die Vereinbarung trotz Änderungen bisher ab. Auch bei der Opposition im Bundestag gibt es Widerstand. Das Schweizer Parlament hat das Abkommen am 30. Mai gebilligt.
Die Vereinbarung sieht vor, dass bisher am deutschen Fiskus vorbei in das Nachbarland gebrachte Gelder pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden - je nach Dauer und Größe der Einlagen. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten. Im Gegenzug wird den Anlegern Straffreiheit zugesagt. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) besteuert werden.
Kritiker monieren trotz Nachbesserungen eine Benachteiligung der Steuerehrlichen, voraussichtlich werde in 80 Prozent der Fälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig. Für die deutschen Steuerbehörden gebe es keine Kontrollmöglichkeiten. Das Schwarzgeld könne bis zum Inkrafttreten des Abkommens beiseitegeschafft werden. Und es gebe zu viele Möglichkeiten, das Abkommen zu umgehen./ol/DP/zb
Die Vereinbarung sieht vor, dass bisher am deutschen Fiskus vorbei in das Nachbarland gebrachte Gelder pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden - je nach Dauer und Größe der Einlagen. Dies soll rückwirkend für zehn Jahre gelten. Im Gegenzug wird den Anlegern Straffreiheit zugesagt. Künftige Kapitalerträge deutscher Anleger bei Schweizer Banken sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag) besteuert werden.
Kritiker monieren trotz Nachbesserungen eine Benachteiligung der Steuerehrlichen, voraussichtlich werde in 80 Prozent der Fälle nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig. Für die deutschen Steuerbehörden gebe es keine Kontrollmöglichkeiten. Das Schwarzgeld könne bis zum Inkrafttreten des Abkommens beiseitegeschafft werden. Und es gebe zu viele Möglichkeiten, das Abkommen zu umgehen./ol/DP/zb