APA ots news: FMA verabschiedet Verordnungspaket zur Dotierung von Zinszusatzrückstellungen bei Lebensversicherungen
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
ein Verordnungspaket verabschiedet, wonach Lebensversicherer
zusätzliche Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge mit
Garantien bilden müssen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass
Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit, auch in
anhaltenden Niedrigzinsphasen, erfüllt werden können.
Versicherungsunternehmen haben die Zinszusatzrückstellung bereits in
den Bilanzen des Geschäftsjahres 2013 zu berücksichtigen. Die
Dotierung darf nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer erfolgen.
Die Zinszusatzrückstellungen leiten sich aus folgenden
Verordnungsnovellen ab:
- Eine Novelle der Höchstzinssatzverordnung legt die
Berechnungsmethode für die Ermittlung der Höhe der
Zinszusatzrückstellung fest.
- Eine Novelle zur Gewinnbeteiligungsverordnung schreibt vor, dass
die Dotierung der Zinszusatzrückstellung nicht zu Lasten der
Versicherten gehen darf sondern zur Gänze von den
Versicherungsunternehmen zu tragen ist.
- Eine Novelle der Aktuarsberichtsverordnung verpflichtet die
Aktuare, die ordnungsgemäße Bildung dieser Rückstellung zu prüfen und
zu bestätigen.
Grundsätzlich gilt, dass das Rückstellungserfordernis von der
Entwicklung der Zinssituation auf den Kapitalmärkten sowie von den
durchschnittlichen Garantiezinsen der Versicherungsunternehmen
abhängt. Versicherungsunternehmen mit einem hohen durchschnittlichen
Garantiezins in ihrem Portfolio haben demnach verhältnismäßig höhere
Rückstellungen zu bilden, als jene mit einem niedrigeren
Portfoliozins. Nach Schätzungen der FMA beträgt der Gesamtaufwand der
Lebensversicherungen für die Dotierung der Zinszusatzrückstellungen
für das Jahr 2013 in etwa Euro 75 bis Euro 80 Mio.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-6006
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0087 2013-12-03/11:04
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute
ein Verordnungspaket verabschiedet, wonach Lebensversicherer
zusätzliche Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge mit
Garantien bilden müssen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass
Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen jederzeit, auch in
anhaltenden Niedrigzinsphasen, erfüllt werden können.
Versicherungsunternehmen haben die Zinszusatzrückstellung bereits in
den Bilanzen des Geschäftsjahres 2013 zu berücksichtigen. Die
Dotierung darf nicht zu Lasten der Versicherungsnehmer erfolgen.
Die Zinszusatzrückstellungen leiten sich aus folgenden
Verordnungsnovellen ab:
- Eine Novelle der Höchstzinssatzverordnung legt die
Berechnungsmethode für die Ermittlung der Höhe der
Zinszusatzrückstellung fest.
- Eine Novelle zur Gewinnbeteiligungsverordnung schreibt vor, dass
die Dotierung der Zinszusatzrückstellung nicht zu Lasten der
Versicherten gehen darf sondern zur Gänze von den
Versicherungsunternehmen zu tragen ist.
- Eine Novelle der Aktuarsberichtsverordnung verpflichtet die
Aktuare, die ordnungsgemäße Bildung dieser Rückstellung zu prüfen und
zu bestätigen.
Grundsätzlich gilt, dass das Rückstellungserfordernis von der
Entwicklung der Zinssituation auf den Kapitalmärkten sowie von den
durchschnittlichen Garantiezinsen der Versicherungsunternehmen
abhängt. Versicherungsunternehmen mit einem hohen durchschnittlichen
Garantiezins in ihrem Portfolio haben demnach verhältnismäßig höhere
Rückstellungen zu bilden, als jene mit einem niedrigeren
Portfoliozins. Nach Schätzungen der FMA beträgt der Gesamtaufwand der
Lebensversicherungen für die Dotierung der Zinszusatzrückstellungen
für das Jahr 2013 in etwa Euro 75 bis Euro 80 Mio.
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
Tel.: +43/(0)1/24959-6006
Mobil: +43/(0)676/882 49 516
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OTS0087 2013-12-03/11:04