Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), also die Handelsaufsicht der Europäischen Union (EU), hat am 12. Juli ein Konsultationspapier zum Krypto-Gesetzentwurf Markets in Crypto-Assets (MiCA) veröffentlicht. Dieses erste von insgesamt drei Konsultationspaketen, die die Behörde voraussichtlich veröffentlichen wird, betrifft allen voran technische Spezifikationen für sogenannte Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs).
Bei bereits zugelassenen Unternehmen wird im Rahmen des MiCA davon ausgegangen, dass diese „generell in der Lage sind, Krypto-Asset-Dienste zu erbringen“, aber dennoch müssen sie zusätzliche Informationen in Form von Meldungen an die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) des jeweiligen Landes, in dem sie registriert sind, übermitteln. In dem Papier wird dahingehend um Feedback zu den technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards für die Meldungen der CASPs gebeten.
Die ESMA bittet auch um Rückmeldungen zu regulatorischen und technischen Standards für CASP-Zulassungsanträge, die Bearbeitung von Beschwerden und die Handhabung und Vermeidung von Interessenkonflikten. Außerdem können auch Kommentare zu den technischen Standards der ESMA-Regulierungsbehörde für die Offenlegung von Informationen an die nationalen Aufsichtsbehörden durch Unternehmen, die den Erwerb von Anteilen an einem CASP planen, abgegeben werden.