Ein amerikanisches Berufungsgericht auf Bundesebene hat die Entscheidung bestätigt, eine Sammelklage von Anlegern gegen den Online-Broker Robinhood (NASDAQ:HOOD) Markets wegen der Affäre um Meme-Aktien von Anfang 2021 abzuweisen.
Insgesamt 16 Anleger beteiligten sich im September 2021 an einer entsprechenden Sammelklage gegen die Handelsplattform. Darin behaupteten sie, dass die Handelsplattform sie aktiv am Kauf von 13 „Meme-Aktien“ gehindert habe, als im Januar 2021 ein Short-Squeeze ausgelöst wurde, der mehreren Hedgefonds zum Verhängnis wurde.
Dieses Eingreifen habe die Anleger einerseits daran gehindert, die etwaigen Gewinne einzustreichen, und andererseits dafür gesorgt, dass die Kurse der betreffenden Meme-Aktien anschließend in den Keller gegangen sind.