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ROUNDUP: Wirbel um Crédit Suisse - angebliches Verbot von Deutschland-Reisen

Veröffentlicht am 03.04.2012, 17:49
Aktualisiert 03.04.2012, 17:52
FRANKFURT/MAIN (dpa-AFX)- Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland hat für Aufregung bei der Schweizer Großbank Crédit Suisse gesorgt. Dabei ging es am Dienstag um ein Deutschland-Reiseverbot für ihre Kundenberater, dass die Bank wieder aktiviert habe. Das im Frühjahr 2010 erstmals eingeführte und vorübergehend aufgehobene Verbot gelte seit dem Sonntag wieder, schrieb zunächst die 'Börsen-Zeitung' (Dienstag) ohne Quellen zu nennen. Crédit Suisse wies den Bericht zurück. Banker sprachen von einer fälschlicherweise verschickten E-Mail mit falschem Inhalt als Grund für die Spekulationen.

Offiziell sagte ein Sprecher der Bank der dpa: ''Die Crédit Suisse verfügt über ein striktes Reise- und Bewilligungssystem, welches bei jeder Auslandreise sicherstellt, dass der Mitarbeiter über die notwendige Schulung und Kenntnisse der jeweils geltenden, länderspezifischen Vorschriften verfügt und diese auch rigoros einhält.' Aus Bankerkreisen hieß es, in einer internen Mail sei von einem erneuten Reiseverbot die Rede gewesen. Das Verschicken der Mail sei aber eine 'Überreaktion einer Einzelperson' gewesen.

Die jüngste Entwicklung in den Diskussionen rund um die Abgeltungssteuer zwischen Deutschland und der Schweiz sorgt derzeit für ein aufgeheiztes Klima. Die 'Börsen-Zeitung' zitierte einen Brancheninsider, der betonte, das Risiko, bei Kundenbesuchen in die Fänge der deutschen Justiz zu geraten, sei für Schweizer Banker deutlich gestiegen.

Allerdings hatte sich die Crédit Suisse im September 2011 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf von Haftungsrisiken freigekauft. Die Crédit Suisse zahlte 150 Millionen Euro, um laufende Verfahren gegen die Bank und ihre Mitarbeiter abzuwenden.

Grund für die jüngste Eskalation des Steuerstreits ist der am Samstag publik gewordene Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder, die sich nach Auffassung des Schweizer Bundesanwaltes Michael Lauber der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gemacht haben könnten. Die drei Steuerfahnder sollen im Frühjahr 2010 am Ankauf einer CD mit Bankdaten von Crédit-Suisse-Kunden beteiligt gewesen sein./rab/stb/enl/DP/hbr

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