ATHEN (dpa-AFX) Das Landgericht Athen hat einen am späten Samstagabend ausgerufenen Streik des Buspersonals für illegal erklärt. Die Fahrer der Busse und O-Busse wollten mit den bis Dienstag andauernden Arbeitsniederlegungen ihre Solidarität mit dem Athener U-Bahn-Personal bekunden.
Dieses war am Donnerstag nach einem achttägigen Streik von der Regierung dienstverpflichtet worden. Am Freitagmorgen hatte die Bereitschaftspolizei ein U-Bahndepot gestürmt, um die Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten.
Ebenfalls bestreikt wird bis zu diesem Montag die Eisenbahn. Davon ist auch der Anschluss mit der Vorortbahn und der Metro zum Flughafen betroffen. Sollten die Busfahrer trotz des gerichtlichen Verbots auf ihrem Streik beharren, ist der Athener Flughafen nur mit dem Taxi oder Pkw erreichbar.
Mit ihrem Streik in der vergangenen Woche hatten die U-Bahn-Beschäftigten gegen die im jüngsten Sparpaket beschlossenen Gehaltskürzungen protestiert. Diese sollen nach Gewerkschaftsangaben bis zu 25 Prozent betragen. Gegen die Dienstverpflichtung rief die Gewerkschaft das höchste griechische Verwaltungsgericht, den Staatsrat, an. Die Maßnahme verstoße gegen die griechische Verfassung sowie eine Reihe internationaler Konventionen. Die Eingabe wurde jedoch abgewiesen./ak/DP/he
Dieses war am Donnerstag nach einem achttägigen Streik von der Regierung dienstverpflichtet worden. Am Freitagmorgen hatte die Bereitschaftspolizei ein U-Bahndepot gestürmt, um die Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten.
Ebenfalls bestreikt wird bis zu diesem Montag die Eisenbahn. Davon ist auch der Anschluss mit der Vorortbahn und der Metro zum Flughafen betroffen. Sollten die Busfahrer trotz des gerichtlichen Verbots auf ihrem Streik beharren, ist der Athener Flughafen nur mit dem Taxi oder Pkw erreichbar.
Mit ihrem Streik in der vergangenen Woche hatten die U-Bahn-Beschäftigten gegen die im jüngsten Sparpaket beschlossenen Gehaltskürzungen protestiert. Diese sollen nach Gewerkschaftsangaben bis zu 25 Prozent betragen. Gegen die Dienstverpflichtung rief die Gewerkschaft das höchste griechische Verwaltungsgericht, den Staatsrat, an. Die Maßnahme verstoße gegen die griechische Verfassung sowie eine Reihe internationaler Konventionen. Die Eingabe wurde jedoch abgewiesen./ak/DP/he