WGF-Gläubiger sollen sich vom Management nicht verunsichern lassen
Frankfurt (ots) - Der Konflikt zwischen den Vertretern der
Anleihegläubiger der WGF AG und dem Management des insolventen
Immobilienunternehmens spitzt sich weiter zu. Aus Sicht der
Gläubigervertreter zeigt sich immer deutlicher, dass der WGF-Vorstand
um Pino Sergio und Bernd Depping nur wenig Interesse an einer
konstruktiven Zusammenarbeit mit den Gläubigern hat. 'Bisher gab es
von Seiten des Managements nichts als Hinhaltetaktik, Nebelkerzen und
Panikmache', sagt Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth.
Das Ziel sei klar: Der WGF-Vorstand versuche, die Gläubiger im
Vorfeld der für den 22.Mai geplanten Versammlung zu verunsichern.
'Das Modell der Gläubigervertreter, den Anlegern die Kontrolle über
das Unternehmen zu geben, ist aus meiner Sicht genau der richtige
Weg, der nicht gefährdet werden darf', erklärt Ex-Bundesminister
Gerhart Baum, Partner der Kanzlei baum, reiter & collegen. 'Die
Gläubiger dürfen sich vom WGF-Vorstand nicht irritieren lassen',
ergänzt Julius Reiter, ebenfalls Partner der Kanzlei baum, reiter &
collegen.
Auch die vereinbarten Erfolgshonorare, die mit dem so genannten
Sanierungsvorstand Bernd Depping und dem WGF-Berater Arno Haselhorst
vereinbart wurde, stoßen bei den Gläubigervertretern auf wenig
Gegenliebe. In dem Insolvenzplan, der am 22.05.2013 zur Abstimmung
gestellt wird, ist ein solches Honorar für die dnp Depping GmbH & Co.
KG und die Haselhorst Associates GmbH vorgesehen. Die Höhe der
Honorare wird allerdings lediglich verklausuliert dargestellt.
Genannt werden 1,5 Prozent auf die Rückzahlungen bis zu einer
Bezugsgröße von 88 Millionen Euro. Eine Gesamtsumme wird nicht
genannt. Doch damit nicht genug, die Gläubiger sollen auch der
Zahlung nicht näher bezifferter Kosten für bisher nicht abgerechnete
Stundenüberhänge der dnp Depping Rechtsanwälte GbR zustimmen, die
seit der Insolvenzantragstellung am 11.12.2012 angefallen sind.
Gleiches gilt für die Haselhorst Associates GmbH. 'Man kann sich des
Eindrucks nicht erwehren, dass Vorstand Bernd Depping die Annahme des
Plans aus seinem Erfolgshonorarinteresse heraus verfolgt', sagt
Reiter. Die Konditionen sprechen für sich: Der Plan sieht vor, dass
der Vorstand auch in den kommenden Jahren vergütet wird. Für die
aktuellen Berater würde eine variable Erfolgsbeteiligung fällig, die
wohl mindestens 1,5 Millionen Euro betragen dürfte.
Doch es gibt noch mehr Merkwürdigkeiten rund um die am Mittwoch
anstehenden Gläubigerversammlungen. 'Die Methoden, wie die WGF
Vollmachten für die Vertretung von Gläubigern einholt, sind mehr als
zweifelhaft', erklärt Nieding. Mitte Mai habe die Gesellschaft alle
ihr bekannten Anleihegläubiger angeschrieben und für die Mandatierung
des Rechtsanwalts Georg Gradl von der Kanzlei ADVOLAW geworben. Die
Vollmachten mit konkreten Weisungen zur Planannahme sowie ein
Freiumschlag wurden gleich beigefügt. Mit Herrn Gradl bestehe
offenbar die Absprache, dass er die Gläubiger für 10,00 Euro vertritt
-ein absoluter Dumpingpreis. Wenn das Verteilen des Anschreibens der
ADVOLAW nebst Vollmacht an alle Anleihegläubiger der Kanzlei bekannt
gewesen sei, dürfte es sich um eine unzulässige Werbung um das
konkrete Mandat im Einzelfall handeln.
Originaltext: Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/109482
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Pressekontakt:
newskontor - Agentur für Kommunikation
Marco Cabras
Tel.: 02102/30969-22
marco.cabras@newskontor.de
Frankfurt (ots) - Der Konflikt zwischen den Vertretern der
Anleihegläubiger der WGF AG und dem Management des insolventen
Immobilienunternehmens spitzt sich weiter zu. Aus Sicht der
Gläubigervertreter zeigt sich immer deutlicher, dass der WGF-Vorstand
um Pino Sergio und Bernd Depping nur wenig Interesse an einer
konstruktiven Zusammenarbeit mit den Gläubigern hat. 'Bisher gab es
von Seiten des Managements nichts als Hinhaltetaktik, Nebelkerzen und
Panikmache', sagt Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth.
Das Ziel sei klar: Der WGF-Vorstand versuche, die Gläubiger im
Vorfeld der für den 22.Mai geplanten Versammlung zu verunsichern.
'Das Modell der Gläubigervertreter, den Anlegern die Kontrolle über
das Unternehmen zu geben, ist aus meiner Sicht genau der richtige
Weg, der nicht gefährdet werden darf', erklärt Ex-Bundesminister
Gerhart Baum, Partner der Kanzlei baum, reiter & collegen. 'Die
Gläubiger dürfen sich vom WGF-Vorstand nicht irritieren lassen',
ergänzt Julius Reiter, ebenfalls Partner der Kanzlei baum, reiter &
collegen.
Auch die vereinbarten Erfolgshonorare, die mit dem so genannten
Sanierungsvorstand Bernd Depping und dem WGF-Berater Arno Haselhorst
vereinbart wurde, stoßen bei den Gläubigervertretern auf wenig
Gegenliebe. In dem Insolvenzplan, der am 22.05.2013 zur Abstimmung
gestellt wird, ist ein solches Honorar für die dnp Depping GmbH & Co.
KG und die Haselhorst Associates GmbH vorgesehen. Die Höhe der
Honorare wird allerdings lediglich verklausuliert dargestellt.
Genannt werden 1,5 Prozent auf die Rückzahlungen bis zu einer
Bezugsgröße von 88 Millionen Euro. Eine Gesamtsumme wird nicht
genannt. Doch damit nicht genug, die Gläubiger sollen auch der
Zahlung nicht näher bezifferter Kosten für bisher nicht abgerechnete
Stundenüberhänge der dnp Depping Rechtsanwälte GbR zustimmen, die
seit der Insolvenzantragstellung am 11.12.2012 angefallen sind.
Gleiches gilt für die Haselhorst Associates GmbH. 'Man kann sich des
Eindrucks nicht erwehren, dass Vorstand Bernd Depping die Annahme des
Plans aus seinem Erfolgshonorarinteresse heraus verfolgt', sagt
Reiter. Die Konditionen sprechen für sich: Der Plan sieht vor, dass
der Vorstand auch in den kommenden Jahren vergütet wird. Für die
aktuellen Berater würde eine variable Erfolgsbeteiligung fällig, die
wohl mindestens 1,5 Millionen Euro betragen dürfte.
Doch es gibt noch mehr Merkwürdigkeiten rund um die am Mittwoch
anstehenden Gläubigerversammlungen. 'Die Methoden, wie die WGF
Vollmachten für die Vertretung von Gläubigern einholt, sind mehr als
zweifelhaft', erklärt Nieding. Mitte Mai habe die Gesellschaft alle
ihr bekannten Anleihegläubiger angeschrieben und für die Mandatierung
des Rechtsanwalts Georg Gradl von der Kanzlei ADVOLAW geworben. Die
Vollmachten mit konkreten Weisungen zur Planannahme sowie ein
Freiumschlag wurden gleich beigefügt. Mit Herrn Gradl bestehe
offenbar die Absprache, dass er die Gläubiger für 10,00 Euro vertritt
-ein absoluter Dumpingpreis. Wenn das Verteilen des Anschreibens der
ADVOLAW nebst Vollmacht an alle Anleihegläubiger der Kanzlei bekannt
gewesen sei, dürfte es sich um eine unzulässige Werbung um das
konkrete Mandat im Einzelfall handeln.
Originaltext: Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
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