IFA Hotel & Touristik AG: Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG / Erwerb eigener Aktien
IFA Hotel & Touristik AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien/Absichtserklärung
30.11.2011 15:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Düsseldorfer Straße 50
47051 Duisburg
ISIN: DE0006131204
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Erwerb eigener Aktien
(Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien)
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener
Aktien der Gesellschaft- in Verlängerung der am 27.September 2011 bekannt
gegebenen Beschlussfassung vom 1. Dezember 2011 an und bis zum Ablauf des
16. Februar 2012, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung,
fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen
eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr
zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des
Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf
des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind
für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung
gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 42.748 eigene Aktien
erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den
im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und
Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%
unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung') beachten, wobei er sich
entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich
niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der
bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb
den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes
im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die
Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4
der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik
'Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf'.
Duisburg, 30. November 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
30.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFA Hotel & Touristik AG
Düsseldorferstr. 50
47051 Duisburg
Deutschland
Telefon: 0203-9 92 76-0
Fax: 0203-9 92 76-92
E-Mail: mhanssen@ifahotels.com
Internet: www.ifahotels.com
ISIN: DE0006131204
WKN: 613120
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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30.11.2011 15:19
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Düsseldorfer Straße 50
47051 Duisburg
ISIN: DE0006131204
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Erwerb eigener Aktien
(Fortsetzung Rückkauf eigener Aktien)
Der Vorstand der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, den Erwerb eigener
Aktien der Gesellschaft- in Verlängerung der am 27.September 2011 bekannt
gegebenen Beschlussfassung vom 1. Dezember 2011 an und bis zum Ablauf des
16. Februar 2012, des Termins der nächsten Aufsichtsratssitzung,
fortzusetzen. Auf die erworbenen Aktien zusammen mit etwaigen anderen
eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr
zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn von Hundert des
Grundkapitals entfallen. Der Vorstand macht damit von der bis zum Ablauf
des 19. Juli 2015 befristeten Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71
Abs. 1 Ziffer 8 AktG teilweisen Gebrauch. Die zurückgekauften Aktien sind
für alle rechtlich zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung
gedeckten Zwecke bestimmt. Bisher hat die Gesellschaft 42.748 eigene Aktien
erworben.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis je Aktie darf den
im Parkett- und Computerhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse in
Frankfurt am Main festgestellten höchsten Börsenkurs (zuzüglich Kosten und
Gebühren) am Erwerbstag vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener
Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10%
unterschreiten.
Der von Vorstand zu diesem Zweck beauftragte Wertpapierdienstleister wird
die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 ('Verordnung') beachten, wobei er sich
entsprechend Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung angesichts der außerordentlich
niedrigen Liquidität der Aktie im regulierten Markt vorbehält, aufgrund der
bereits vorgenommenen Anzeige an die zuständige Behörde bei seinem Erwerb
den Schwellenwert von 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes
im relevanten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu überschreiten. Die
Bekanntgabe der durchgeführten Transaktionen entsprechend Artikel 4 Abs. 4
der Verordnung erfolgt im Internet unter www.ifahotels.com in der Rubrik
'Unternehmen / Finanzinformationen/ Aktienrückkauf'.
Duisburg, 30. November 2011
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
30.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Deutschland
Telefon: 0203-9 92 76-0
Fax: 0203-9 92 76-92
E-Mail: mhanssen@ifahotels.com
Internet: www.ifahotels.com
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WKN: 613120
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