Würzburg (Reuters) - Das Landgericht Würzburg hat eine einstweilige Verfügung gegen Facebook (NASDAQ:FB) abgelehnt, verleumderische Kommentare über einen syrischen Flüchtling umfassend zu löschen.
Das soziale Netzwerk habe sich nicht an Verleumdungen beteiligt und sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht, entschied das Gericht am Dienstag: "Es handelt sich somit um fremde Inhalte der Nutzer des Portals." Der Anwalt des Klägers zeigte sich enttäuscht und warf Facebook vor, allein auf Nutzerzahlen zu schielen, was ein Sprecher des US-Unternehmens zurückwies. Die Debatte über schärfere Gesetze gegen Hass-Kommentare dürfte nun erneut an Fahrt gewinnen.
Die Entscheidung des Gerichts betraf nur den Eilantrag des Klägers, der noch eine Entscheidung im Hauptverfahren verlangen kann. Der Mann wendet sich gegen die Behauptung, er habe in Berlin versucht, einen Obdachlosen zu töten. Zudem fordert er von Facebook, Bilder zu entfernen, in denen er in Zusammenhang mit Terroranschlägen gebracht wird. Sein Anwalt hatte erklärt, Facebook habe die kritisierten Inhalte zwar gesperrt, aber nicht gelöscht. Sie hätten im Ausland weiter angesehen werden können.
Das Gericht entschied in dem Eilverfahren, Facebook selbst habe die Verleumdungen weder behauptet noch verbreitet. Für fremde Inhalte sei das Netzwerk gemäß dem Telemediengesetz zuständig. Der dort niedergeschriebene Anspruch, Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, beschränke sich auf das Bundesgebiet. Zugleich vertrat das Gericht die Ansicht, dass sich Facebook bei schweren Persönlichkeitsverletzungen wie im vorliegenden Fall unter Umständen nicht darauf berufen könne, dass jeder Geschädigte jede Fundstelle einzeln nachweisen müsse.
Zwar müsse sich ein sogenannter Internet-Host nach der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union nicht selbstständig auf die Suche nach möglichen illegalen Inhalten machen, erklärte das Gericht. Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen erscheine ein höherer Suchaufwand aber grundsätzlich gerechtfertigt. In einem Eilverfahren sei das aber letztlich nicht zu klären gewesen.
FACEBOOK: HALTEN UNS AN DIE GELTENDEN GESETZE
Der Kläger-Anwalt Chan-jo Jun kritisierte, auch nach zehn Wochen sei das Bild seines Mandaten noch online. Die E-Commerce-Richtlinie der EU sei älter als Facebook. Damals habe es noch keine sozialen Netzwerke gegeben und man habe sich noch keine Gedanken über "fake news" oder verleumderische Inhalte machen müssen. "Wir müssen uns entscheiden, ob wir es hinnehmen, dass Facebook im Grunde machen kann, was es will, oder ob deutsches Recht und die Entfernung rechtswidriger Inhalte in Deutschland durchgesetzt werden soll." Wolle man letzteres, brauche man andere Gesetze in Deutschland und auf EU-Ebene. Ansonsten lasse Facebook alles stehen, was Nutzerzahlen bringe, kritisierte er.
Ein Facebook-Sprecher sagte, man könne die "schwierige Situation" des Syrers verstehen. "Bezogen auf das Urteil freut es uns, dass das Gericht unsere Ansicht teilt, dass die eingeleiteten rechtlichen Schritte hier nicht der effektivste Weg zur Lösung der Situation waren", fügte er hinzu. Facebook habe schnell den Zugang zu Inhalten blockiert, die vom Anwalt des Klägers korrekt gemeldet worden seien "In Bezug auf Inhalte, die Menschen auf unserer Plattform teilen, halten wir uns weiterhin an unsere Verpflichtungen gemäß deutschen Rechts."
Auch in der Bundesregierung ist umstritten, wie stark die Regeln für Facebook und andere Netzwerke verschärft werden sollen. Dem "Spiegel" zufolge denkt Justizminister Heiko Maas (SPD) darüber nach, die Netzwerke für die Inhalte mit in Haftung zu nehmen. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries warnte dagegen in einem Brief an die EU vor zu weitreichender Regulierung.