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ROUNDUP/Urteil: Pressevertrieb verstößt gegen Kartellrecht

Veröffentlicht am 26.02.2014, 14:27

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Bundesverband der Buch- und Presse-Großhändler darf einem Urteil zufolge die Konditionen mit den Verlagen nicht mehr zentral aushandeln. Das zentrale Verhandlungsmandat verstoße gegen europäisches Kartellrecht, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch in zweiter Instanz (Az.: VI- U (Kart) 7/12).

Das Mandat verhindere einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen. Das Gericht untersagte dem Bundesverband auch, einzelne Grossisten aufzufordern, individuelle Verhandlungen zu verweigern.

In Deutschland wird der Einzelhandel mit Ausnahme der Bahnhofsbuchhandlungen von Großhändlern, sogenannten Grossisten, mit Zeitungen und Zeitschriften versorgt.

Der Bauer-Verlag ('TV Movie', 'Bravo') war gegen den Bundesverband vor Gericht gezogen und hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Köln gewonnen. Das OLG ließ nun keine Revision zu. Der Presse-Grosso-Verband kann sich noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung wehren. Der Verband bedauerte das Urteil und kündigte an, diese Möglichkeit zu nutzen, um zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen.

Bleibe es bei der Entscheidung, dürfte dies den Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschweren, so der Verband.

Das Urteil verkenne die Besonderheiten des Pressevertriebs, erklärten die Verlegerverbände. Diese seien Grundlage für die in Deutschland weltweit einzigartige Pressevielfalt. Der Deutsche Bundestag habe das Presse-Grosso ausdrücklich gesetzlich abgesichert.

'Es ist gut, dass wir jetzt endlich faire und angemessene Handelsspannen pro Grosso-Gebiet aushandeln können', teilte dagegen Andreas Schoo, Konzerngeschäftsleiter der Bauer Media Group, mit.

Bauer stehe aber auch künftig hinter 'Preisbindung, Remission, Disposition und Neutralität des deutschen Pressevertriebs'. Diese seien wesentlich, um die Pressevielfalt an möglichst vielen Verkaufsstellen in Deutschland zu gewährleisten.

'Nach diesem Urteil besteht nun die Gefahr eines Preisdiktats durch einzelne Verlage', erklärte NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD). Infrage stehe auch die Angebotsvielfalt am Kiosk. 'Daher ist nun der Gesetzgeber erneut gefordert.' Der Bund müsse schnell nachbessern.tb

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