EANS-Adhoc: Höft & Wessel-Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglied
- Veröffentlichung Jahresabschluss 2011 am 19.07.2012
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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17.07.2012
Hannover, 17.07.2012. Der Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG hat in seiner
heutigen Sitzung Rudolf Spiller mit sofortiger Wirkung für ein Jahr in den
Vorstand des Unternehmens bestellt. Er wird als Chief Restructuring Officer
(CRO) gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Michael Höft die Neuausrichtung
der Gesellschaft umsetzen. Spiller (57) ist unabhängiger Unternehmensberater
und hat erfolgreich Führungsaufgaben in der optischen Industrie wahrgenommen,
zuletzt bei der Leica Camera AG.
Um dem Informationsbedarf des Kapitalmarktes zu entsprechen, hat der Vorstand
der Höft & Wessel AG am gleichen Tag beschlossen, den noch ausstehenden
Jahresabschluss für das Jahr 2011 ohne Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfer am 19. Juli 2012 zu veröffentlichen. Die Prüfung des
Abschlusses durch den bestellten Abschlussprüfer ist insofern noch nicht
abgeschlossen, als für die vom Vorstand vorgenommene Bilanzierung zu
Fortführungswerten nach Einschätzung des Abschlussprüfers bestimmte Maßnahmen
im Zusammenhang mit der weiteren Kreditfinanzierung der Gesellschaft getroffen
sein müssen, die derzeit noch ausstehen. Der Abschlussprüfer hat der
Gesellschaft jedoch mitgeteilt, dass ihm vorbehaltlich dieser Frage keine
Umstände ersichtlich sind, die ihn am Abschluss der Prüfung und an der
Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks hindern würden.
Mit Erteilung des Bestätigungsvermerks wird auch der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss umgehend feststellen. Damit ist dann die Voraussetzung für die
Einberufung der Hauptversammlung gegeben. Die Hauptversammlung muss deshalb bis
auf Weiteres verschoben werden. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des
Aufsichtsrates werden umgehend nachgereicht.
Rückfragehinweis:
Arnd Fritzemeier
Tel.: +49-511-6102-300
E-Mail: IR@hoeft-wessel.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Höft & Wessel AG
Rotenburger Str. 20
D-30659 Hannover
Telefon: +49-511-6102-0
FAX: +49-511-6102-411
Email: ir@hoeft-wessel.com
WWW: http://www.hoeft-wessel.com
Branche: Technologie
ISIN: DE0006011000
Indizes: Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Freiverkehr: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf,
Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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17.07.2012
Hannover, 17.07.2012. Der Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG hat in seiner
heutigen Sitzung Rudolf Spiller mit sofortiger Wirkung für ein Jahr in den
Vorstand des Unternehmens bestellt. Er wird als Chief Restructuring Officer
(CRO) gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden Michael Höft die Neuausrichtung
der Gesellschaft umsetzen. Spiller (57) ist unabhängiger Unternehmensberater
und hat erfolgreich Führungsaufgaben in der optischen Industrie wahrgenommen,
zuletzt bei der Leica Camera AG.
Um dem Informationsbedarf des Kapitalmarktes zu entsprechen, hat der Vorstand
der Höft & Wessel AG am gleichen Tag beschlossen, den noch ausstehenden
Jahresabschluss für das Jahr 2011 ohne Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfer am 19. Juli 2012 zu veröffentlichen. Die Prüfung des
Abschlusses durch den bestellten Abschlussprüfer ist insofern noch nicht
abgeschlossen, als für die vom Vorstand vorgenommene Bilanzierung zu
Fortführungswerten nach Einschätzung des Abschlussprüfers bestimmte Maßnahmen
im Zusammenhang mit der weiteren Kreditfinanzierung der Gesellschaft getroffen
sein müssen, die derzeit noch ausstehen. Der Abschlussprüfer hat der
Gesellschaft jedoch mitgeteilt, dass ihm vorbehaltlich dieser Frage keine
Umstände ersichtlich sind, die ihn am Abschluss der Prüfung und an der
Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks hindern würden.
Mit Erteilung des Bestätigungsvermerks wird auch der Aufsichtsrat den
Jahresabschluss umgehend feststellen. Damit ist dann die Voraussetzung für die
Einberufung der Hauptversammlung gegeben. Die Hauptversammlung muss deshalb bis
auf Weiteres verschoben werden. Der Bestätigungsvermerk und der Bericht des
Aufsichtsrates werden umgehend nachgereicht.
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