BERLIN (dpa-AFX) - Kommen die Banken den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten bei der Beratung ihrer Kunden nach? Testkunden der staatlichen Finanzaufsicht könnten bald Kundenberater von Banken kontrollieren - quasi als verdeckte Ermittler. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte am Samstag einen Bericht der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe, wonach die Bundesregierung eine entsprechende gesetzliche Regelung prüft, nachdem ein früherer Anlauf an Datenschutzbedenken gescheitert war. Es solle eine entsprechende Ermächtigung ins Wertpapierhandelsgesetz eingefügt werden,
Ziel sei es herauszufinden, ob die Banken ihren Pflichten auch wirklich Genüge tun, sagte der Sprecher. Seit 1. Januar 2010 sind etwa Gesprächsprotokolle vorgeschrieben, die schriftlich festhalten, was der Berater bei Anlagen in Wertpapieren verspricht. Sie müssen vom Berater unterschrieben und den Kunden ausgehändigt werden.
Das kann bei Streitigkeiten über eine mögliche Falschberatung ein wichtiges Dokument sein. Doch trotz der gesetzlichen Pflicht werde teils überhaupt keine Aufzeichnung ausgehändigt oder sie enthalte nicht die wesentlichen Punkte, monierte etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor einigen Monaten. Die Stiftung Warentest bemängelte eine unzureichende Beratung bei Verbraucherkrediten. Banken hätten etwa vorgeschriebene Informationsblätter, die einen Überblick über wesentliche Konditionen des Angebots bieten müssen, nicht ausgehändigt und damit gegen das Gesetz verstoßen.
Die Verbraucherschützer bekommen ihre Informationen von Testkunden, die vorgeben, sich für eine Geldanlage oder einen Kredit zu interessieren. Geht es nach der Bundesregierung, dann könnte auch die Finanzaufsicht Bafin bald solche verdeckten Kontrolleure einsetzen. Allerdings: Es gibt noch erheblichen Klärungsbedarf zu möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Sprecher des Finanzministeriums einräumte. 'Die Fragen werden sorgfältig geprüft.' Dabei gehe es um den Datenschutz und die Grundrechte der Bankberater.
Denkbar ist dem Sprecher zufolge, dass die Bafin externe Dienstleister beauftragt, in Beratungsgesprächen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu prüfen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Das ebenfalls beteiligte Verbraucherschutzministerium erklärte laut dem WAZ-Bericht: 'Wir hoffen, dass es gelingt, das Projekt so bald wie möglich zu starten.' Es könnte einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Anlageberatung leisten. Verbraucherschützer begrüßten das Vorhaben: Der geplante Einsatz von Testkunden sei ein wichtiges Instrument, sagte der vzbv-Finanzexperte Frank-Christian Pauli.
Die Bundesregierung war das Projekt Ende 2010 schon einmal angegangen, allerdings hielt sie damals eine Gesetzesänderung nicht für notwendig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte erhob laut WAZ dann Bedenken gegen Ermittlungen ohne gesetzliche Grundlage, daraufhin wurden Vorbereitungen wieder gestoppt./hgo/DP/stb
Ziel sei es herauszufinden, ob die Banken ihren Pflichten auch wirklich Genüge tun, sagte der Sprecher. Seit 1. Januar 2010 sind etwa Gesprächsprotokolle vorgeschrieben, die schriftlich festhalten, was der Berater bei Anlagen in Wertpapieren verspricht. Sie müssen vom Berater unterschrieben und den Kunden ausgehändigt werden.
Das kann bei Streitigkeiten über eine mögliche Falschberatung ein wichtiges Dokument sein. Doch trotz der gesetzlichen Pflicht werde teils überhaupt keine Aufzeichnung ausgehändigt oder sie enthalte nicht die wesentlichen Punkte, monierte etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor einigen Monaten. Die Stiftung Warentest bemängelte eine unzureichende Beratung bei Verbraucherkrediten. Banken hätten etwa vorgeschriebene Informationsblätter, die einen Überblick über wesentliche Konditionen des Angebots bieten müssen, nicht ausgehändigt und damit gegen das Gesetz verstoßen.
Die Verbraucherschützer bekommen ihre Informationen von Testkunden, die vorgeben, sich für eine Geldanlage oder einen Kredit zu interessieren. Geht es nach der Bundesregierung, dann könnte auch die Finanzaufsicht Bafin bald solche verdeckten Kontrolleure einsetzen. Allerdings: Es gibt noch erheblichen Klärungsbedarf zu möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wie der Sprecher des Finanzministeriums einräumte. 'Die Fragen werden sorgfältig geprüft.' Dabei gehe es um den Datenschutz und die Grundrechte der Bankberater.
Denkbar ist dem Sprecher zufolge, dass die Bafin externe Dienstleister beauftragt, in Beratungsgesprächen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu prüfen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Das ebenfalls beteiligte Verbraucherschutzministerium erklärte laut dem WAZ-Bericht: 'Wir hoffen, dass es gelingt, das Projekt so bald wie möglich zu starten.' Es könnte einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Anlageberatung leisten. Verbraucherschützer begrüßten das Vorhaben: Der geplante Einsatz von Testkunden sei ein wichtiges Instrument, sagte der vzbv-Finanzexperte Frank-Christian Pauli.
Die Bundesregierung war das Projekt Ende 2010 schon einmal angegangen, allerdings hielt sie damals eine Gesetzesänderung nicht für notwendig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte erhob laut WAZ dann Bedenken gegen Ermittlungen ohne gesetzliche Grundlage, daraufhin wurden Vorbereitungen wieder gestoppt./hgo/DP/stb