Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank wird erneut zur Rückabwicklung von Swapverträgen verurteilt
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank wird erneut zur
Rückabwicklung von Swapverträgen verurteilt
19.02.2013 / 07:55
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Das Landgericht München I hat die HypoVereinsbank erneut am 18. Februar
2013 zur Rückabwicklung mehrerer Cross Currency Swaps verurteilt.
Dem Kläger wurden zur Zinsoptimierung seiner Finanzierungen Cross Currency
Swaps seitens der Berater der HypoVereinsbank angeboten.
Die Bank vertrat die Meinung über alle Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt zu
haben und wendete vor Gericht ein, die Ansprüche seien bereits gem.
Wertpapierhandelsgesetz verjährt.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold von der
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat hingegen die Meinung vertreten,
dass der Kläger vorsätzlich seitens der HypoVereinsbank falsch beraten
worden ist. Die Verjährung wäre in diesem Fall nicht eingetreten.
Das Landgericht München I folgte der Meinung des Klägervertreters und
verurteilte die HypoVereinsbank zur Freistellung von sämtlichen Folgen aus
den streitgegenständlichen Swapgeschäften und Freigabe der gestellten
Sicherheiten.
'Dies ist erneut eine Bestätigung, dass diese Geschäfte nicht als
Zinsoptimierung oder aktives Zins-und Währungsmanagement an die Kunden der
HypoVereinsbank hätten verkauft werden dürfen.' so Rechtsanwalt Leipold.
'Es kann den betroffenen Kunden nur angeraten werden, diese Geschäfte und
ihre für die Kunden unvorhersehbaren Folgen nicht zu akzeptieren.'
Das Urteil vom heutigen Tage ist ein weiterer Erfolg in einer Reihe von
Parallelverfahren. Die HypoVereinsbank wird zwischenzeitlich hart seitens
der Gerichte für diese Geschäfte kritisiert. Dabei wird sowohl von
'Täuschung', als auch 'unseriösem Geschäften' seitens der Bank durch die
Gerichte gesprochen.
Die Bank ist hingegen weiter uneinsichtig und bietet trotz deutlicher
Rechtslage zu Gunsten der Kunden nur Vergleiche in Höhe von 15 bis 20
Prozent der Schadensumme an. Zu wenig meinen die ehemaligen 'VIP' Kunden
der HypoVereinsbank und lassen die Gerichte entscheiden.
Den Ausgang dieser Wettgeschäfte hätte sich die Bank vermutlich anders
vorgestellt.
Kunden welche Swapverträge noch haben oder hatten, sollten auf jeden Fall
ihre Verluste gegenüber der Bank geltend machen. Die Verluste über
angeblich zinsgünstige Darlehen der Bank abzuzahlen, ist dabei eine
Variante, welche als Angebot der HypoVereinsbank ihre Kunden nur weiter
verärgert.
Ende der Finanznachricht
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19.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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201723 19.02.2013
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Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank wird erneut zur
Rückabwicklung von Swapverträgen verurteilt
19.02.2013 / 07:55
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Das Landgericht München I hat die HypoVereinsbank erneut am 18. Februar
2013 zur Rückabwicklung mehrerer Cross Currency Swaps verurteilt.
Dem Kläger wurden zur Zinsoptimierung seiner Finanzierungen Cross Currency
Swaps seitens der Berater der HypoVereinsbank angeboten.
Die Bank vertrat die Meinung über alle Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt zu
haben und wendete vor Gericht ein, die Ansprüche seien bereits gem.
Wertpapierhandelsgesetz verjährt.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold von der
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat hingegen die Meinung vertreten,
dass der Kläger vorsätzlich seitens der HypoVereinsbank falsch beraten
worden ist. Die Verjährung wäre in diesem Fall nicht eingetreten.
Das Landgericht München I folgte der Meinung des Klägervertreters und
verurteilte die HypoVereinsbank zur Freistellung von sämtlichen Folgen aus
den streitgegenständlichen Swapgeschäften und Freigabe der gestellten
Sicherheiten.
'Dies ist erneut eine Bestätigung, dass diese Geschäfte nicht als
Zinsoptimierung oder aktives Zins-und Währungsmanagement an die Kunden der
HypoVereinsbank hätten verkauft werden dürfen.' so Rechtsanwalt Leipold.
'Es kann den betroffenen Kunden nur angeraten werden, diese Geschäfte und
ihre für die Kunden unvorhersehbaren Folgen nicht zu akzeptieren.'
Das Urteil vom heutigen Tage ist ein weiterer Erfolg in einer Reihe von
Parallelverfahren. Die HypoVereinsbank wird zwischenzeitlich hart seitens
der Gerichte für diese Geschäfte kritisiert. Dabei wird sowohl von
'Täuschung', als auch 'unseriösem Geschäften' seitens der Bank durch die
Gerichte gesprochen.
Die Bank ist hingegen weiter uneinsichtig und bietet trotz deutlicher
Rechtslage zu Gunsten der Kunden nur Vergleiche in Höhe von 15 bis 20
Prozent der Schadensumme an. Zu wenig meinen die ehemaligen 'VIP' Kunden
der HypoVereinsbank und lassen die Gerichte entscheiden.
Den Ausgang dieser Wettgeschäfte hätte sich die Bank vermutlich anders
vorgestellt.
Kunden welche Swapverträge noch haben oder hatten, sollten auf jeden Fall
ihre Verluste gegenüber der Bank geltend machen. Die Verluste über
angeblich zinsgünstige Darlehen der Bank abzuzahlen, ist dabei eine
Variante, welche als Angebot der HypoVereinsbank ihre Kunden nur weiter
verärgert.
Ende der Finanznachricht
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