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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank wird erneut zur Rückabwicklung von Swapverträgen verurteilt (deutsch)

Veröffentlicht am 19.02.2013, 07:55
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank wird erneut zur Rückabwicklung von Swapverträgen verurteilt

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank wird erneut zur

Rückabwicklung von Swapverträgen verurteilt

19.02.2013 / 07:55

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Das Landgericht München I hat die HypoVereinsbank erneut am 18. Februar

2013 zur Rückabwicklung mehrerer Cross Currency Swaps verurteilt.

Dem Kläger wurden zur Zinsoptimierung seiner Finanzierungen Cross Currency

Swaps seitens der Berater der HypoVereinsbank angeboten.

Die Bank vertrat die Meinung über alle Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt zu

haben und wendete vor Gericht ein, die Ansprüche seien bereits gem.

Wertpapierhandelsgesetz verjährt.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold von der

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat hingegen die Meinung vertreten,

dass der Kläger vorsätzlich seitens der HypoVereinsbank falsch beraten

worden ist. Die Verjährung wäre in diesem Fall nicht eingetreten.

Das Landgericht München I folgte der Meinung des Klägervertreters und

verurteilte die HypoVereinsbank zur Freistellung von sämtlichen Folgen aus

den streitgegenständlichen Swapgeschäften und Freigabe der gestellten

Sicherheiten.

'Dies ist erneut eine Bestätigung, dass diese Geschäfte nicht als

Zinsoptimierung oder aktives Zins-und Währungsmanagement an die Kunden der

HypoVereinsbank hätten verkauft werden dürfen.' so Rechtsanwalt Leipold.

'Es kann den betroffenen Kunden nur angeraten werden, diese Geschäfte und

ihre für die Kunden unvorhersehbaren Folgen nicht zu akzeptieren.'

Das Urteil vom heutigen Tage ist ein weiterer Erfolg in einer Reihe von

Parallelverfahren. Die HypoVereinsbank wird zwischenzeitlich hart seitens

der Gerichte für diese Geschäfte kritisiert. Dabei wird sowohl von

'Täuschung', als auch 'unseriösem Geschäften' seitens der Bank durch die

Gerichte gesprochen.

Die Bank ist hingegen weiter uneinsichtig und bietet trotz deutlicher

Rechtslage zu Gunsten der Kunden nur Vergleiche in Höhe von 15 bis 20

Prozent der Schadensumme an. Zu wenig meinen die ehemaligen 'VIP' Kunden

der HypoVereinsbank und lassen die Gerichte entscheiden.

Den Ausgang dieser Wettgeschäfte hätte sich die Bank vermutlich anders

vorgestellt.

Kunden welche Swapverträge noch haben oder hatten, sollten auf jeden Fall

ihre Verluste gegenüber der Bank geltend machen. Die Verluste über

angeblich zinsgünstige Darlehen der Bank abzuzahlen, ist dabei eine

Variante, welche als Angebot der HypoVereinsbank ihre Kunden nur weiter

verärgert.

Ende der Finanznachricht

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19.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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201723 19.02.2013

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