Die höchsten Kontogebühren zahlen ausgerechnet die Ärmsten: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft mehreren Banken vor, zu hohe Gebühren für ihr Basiskonto zu verlangen. Sechs Institute seien deshalb abgemahnt worden, teilte der Verband am Dienstag mit. Denn Banken dürfen für das Basiskonto laut Gesetz nur "angemessene und marktübliche Entgelte" verlangen.
Seit dem 19. Juni haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Alle Banken sind seitdem verpflichtet, sogenannte Basiskonten anzubieten. Dabei handelt es sich um ein Konto meist ohne Kreditrahmen, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht - also Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskarten.
Die Verbraucherschützer monierten nun nach einem "stichprobenhaften Vergleich", dass Basiskonten oftmals teurer seien als herkömmliche Konten. In manchen Fällen müssten zudem Kunden auch dann einen hohen Grundpreis zahlen, wenn sie ihr Basiskonto online führen.
Der Verband mahnte fünf Banken und eine Sparkasse ab: die Deutsche Bank , die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die Badische Beamtenbank. Bei der Deutschen Bank (DE:DBKGn) und der Postbank monierten die Verbraucherschützer vor allem die hohen Nutzungsgebühren, wie vzbv-Bankenreferent Frank-Christian Pauli AFP sagte.
Bei der Deutschen Bank etwa kostet ein Basiskonto 8,99 Euro im Monat inklusive "belegloser" Überweisungen, wie das Institut erklärte. Doch Überweisungen auf dem Papierweg kosten extra: Bei fünf Überweisungen im Monat müsse der Kunde insgesamt 16 Euro zahlen und damit vier Euro mehr als der Kunde eines herkömmlichen Aktiv-Kontos der Deutschen Bank, wie Pauli erläuterte.
Die Targobank verlangt für ihr Basiskonto 8,95 Euro. "Das halten wir für angemessen", sagte eine Sprecherin. Das vergleichbare Komfort-Konto ist demnach genauso teuer. Erst ab einem Gehaltseingang von 2000 Euro im Monat wird es günstiger.
Enthalten seien aber unter anderem auch zehn Überweisungen oder Barauszahlungen in der Filiale, betonte die Sprecherin. "Andere Anbieter nehmen teilweise geringere Grundgebühren, lassen sich dafür aber Leistungen wie Überweisungen, das Ausgeben einer Girocard oder den Druck von Kontoauszügen extra bezahlen." Dies ist etwa laut Pauli auch bei der Badischen Beamtenbank der Fall.
Bei der Targobank, der Volksbank Karlsruhe und der Sparkasse Holstein bemängelten die Verbraucherschützer vor allem, dass es keine Differenzierung für Kunden gibt, die ihre Bankgeschäfte online erledigen. Dies verstoße gegen die gesetzliche Vorgabe, dass sich die Angebote am Nutzerverhalten orientieren müssen - die Banken hätten mit Online-Kunden auch weniger Kosten, erläuterte Pauli.
"Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen", erklärte vzbv-Finanzexpertin Christina Buchmüller. "Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten."
Die Verbraucherschützer forderten die sechs abgemahnten Banken auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn die Geldinstitute dies binnen zwei Wochen nicht tun, wird der vzbv sie möglicherweise verklagen.
"Wir verlangen nicht, dass ein Basiskonto kostenlos ist", betonte Bankenreferent Pauli. "Wir wollen mit den Abmahnungen ein Signal an den Markt senden, dass es nicht im Sinne des Erfinders ist, wenn Verbraucher davon abgehalten werden, von ihrem Recht Gebrauch zu machen."
Die FMH-Finanzberatung in Frankfurt hatte bereits Ende Juni die Basiskonten von 105 Banken untersucht und "teils absurd" hohe Grundgebühren festgestellt. Zahlreiche Institute verlangten 9,50 Euro pro Monat, eines wollte sogar 9,90 Euro.