BERLIN (dpa-AFX) - Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Mini-Jobber, Erntehelfer und Taxifahrer beim gesetzlichen Mindestlohn sind nach einem Rechtsgutachten für die Hans-Böckler-Stiftung verfassungswidrig. Teilzeitbeschäftigte wie auch geringfügig Beschäftigte seien im Sinne des Gesetzes "normale Arbeitnehmer". Auch für sie gelte "das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit", schreibt der Arbeits- und Sozialrechtler Ulrich Preis (Köln) in dem Gutachten für die gewerkschaftsnahe Stiftung.
Eindringlich warnt der Jurist davor, willkürlich bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren. Eine Ausgrenzung von Rentnern würde zudem krass gegen das Verbot von Altersdiskriminierung verstoßen, schreibt Preis.
Laut Studie ist die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten mit einem Niedriglohn seit 2001 von 17,4 Prozent auf 21,7 Prozent gestiegen. Zwischen 11 und 15 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland hätten einen Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro.tk