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Nabu klagt - Nord Stream 2 sieht Projekt nicht gefährdet

Veröffentlicht am 02.03.2018, 14:33
Aktualisiert 02.03.2018, 14:35
© Reuters.  Nabu klagt - Nord Stream 2 sieht Projekt nicht gefährdet
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(neu: Klage wurde eingereicht)

BERLIN/GREIFSWALD (dpa-AFX) - Die Genehmigung für die umstrittene Ostsee-Gas-Pipeline Nord Stream 2 kommt auf den juristischen Prüfstand. Der Umweltverband Nabu hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Mit einem Eilantrag will der Verband zudem erreichen, dass die Gazprom (3:GAZPq)-Tochter nicht wie angekündigt im Mai mit den Bauarbeiten beginnt.

"Wir sehen eklatante Verfahrensfehler und bezweifeln, dass der Bau der Pipeline keine erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt hat", sagte der Nabu-Meeresschutzexperte Kim Detloff der Deutschen Presse-Agentur. Der Umweltverband begründet die Klage auch mit dem fehlenden Bedarf für weitere Gaslieferungen aus Russland. "Die Baugenehmigung für Nord Stream 2 basiert auf überholten Annahmen", sagte Detloff. Die Gasimport- und Speicherkapazitäten Deutschlands seien heute drei Mal so groß wie der tatsächliche Verbrauch.

Das Bergamt hatte im Januar grünes Licht für den Bau der Erdgastrasse in den deutschen Küstengewässern gegeben. An diesem Montag läuft die Klagefrist gegen diesen Bescheid ab. Danach würde der Beschluss rechtskräftig werden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage.

Weder Russland, Schweden und Finnland noch Dänemark haben bislang eine Baugenehmigung für die in Europa umstrittene, etwa acht Milliarden Euro teure Pipeline erteilt. In Deutschland sollten nicht Tatsachen geschaffen werden, bevor nicht die anderen Staaten über den Bau entschieden haben, sagte Detloff. Vor allem osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten kritisieren den Bau als politisch motiviert und fürchten um ihre Energiesicherheit. Die Bundesregierung unterstützt das Vorhaben indes.

Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 sieht durch die Klage den Bau der 1200 Kilometer langen Erdgaspipeline nicht gefährdet. Entgegen der Behauptungen der Umweltverbände habe Nord Stream 2 seine Hausaufgaben sehr gewissenhaft gemacht, sagte ein Sprecher des Pipelinebauers am Freitag. Nord Stream 2 habe im Genehmigungsverfahren detailliert nachgewiesen, dass die Pipeline notwendig sei, um die zukünftige Versorgungslücke in Europa teilweise zu verkleinern. Die Pipeline werde dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und mehr Wettbewerb in den EU-Gasmarkt zu bringen. Zudem werde die Pipeline umweltverträglich gebaut.

Nord Stream 2 ist bereit für den Baustart und hat eigenen Angaben zufolge bereits 4,7 Milliarden Euro in das Projekt investiert. So hatte das Unternehmen in den vergangenen Monaten bereits einen Großteil der 200 000 Rohre an die Verlegeplätze entlang der geplanten Trasse bringen lassen. Die Verlegeschiffe sind bereits seit Monaten geordert, ein Einsatztag kostet in etwa eine Million Euro. Zu der Frage, ob die Klage den Baustart verzögert, äußerte sich das Unternehmen nicht. "Das können wir erst sagen, wenn uns die Details vorliegen und rechtlich bewertet wurden", sagte der Nord Stream-Sprecher.

Die Gazprom-Tochter will bisherigen Plänen zufolge die Pipeline mit einer Jahreskapazität von 55 Milliarden Kubikmeter russischem Gas im Jahr 2019 in Betrieb nehmen.

Der Nabu bezweifelt, dass der Planfeststellungsprozess den Erfordernissen eines unabhängigen behördlichen Genehmigungsverfahrens entspricht. Große Teile der Monitoringdaten zu den Umweltauswirkungen hätten gefehlt, beklagt der Verband. Projektergänzungen, die durch Nord Stream 2 im Verfahren eingebracht wurden, seien keiner vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden.

Nach Auffassung des Umweltverbandes wird mit dem Bau der Pipeline in streng geschützte Lebensräume eingegriffen. In den deutschen Gewässern verlaufe die Gaspipeline vollständig durch Meeresschutzgebiete. Schweinswale, Flussneunaugen und Meeresenten seien gefährdet. Der WWF Deutschland unterstützt die Klage des NABU mir fachlichen Argumenten und Kostenbeteiligung.

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