KARLSRUHE (dpa-AFX) - Mercedes-Käufer haben etwaige Schadenersatz-Ansprüche im Dieselskandal nicht beim Abschluss ihres Autokredits verloren. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Montag eine entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz (ETR:MBGn) Bank für unwirksam. Die Begründung dafür hat zwar gar nichts mit der Diesel-Problematik zu tun, wie die Vorsitzende Richterin Eva Menges bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe erläuterte. Da die Klausel zu weit gefasst und daher insgesamt unwirksam ist, profitieren davon aber auch Diesel-Kläger.
Der Kläger hatte beim Autokauf einen Finanzierungsvertrag unterzeichnet, in dem steht, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund". Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war der Ansicht gewesen, dass der Mann deshalb nicht mehr berechtigt sei, Mercedes-Benz wegen angeblich illegaler Abgastechnik auf Schadenersatz zu verklagen. Die BGH-Richter sehen das anders und hoben das Urteil auf. In Stuttgart muss nun geklärt werden, ob die Klage inhaltlich berechtigt ist.
Nach den Feststellungen in dem OLG-Urteil findet sich die Klausel "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Bank. Mercedes-Benz hatte sich dazu nicht äußern wollen. (Az.