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DGAP-Stimmrechte: Deutsche Wohnen AG (deutsch)

Veröffentlicht am 23.12.2013, 15:17
Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche Wohnen AG

23.12.2013 15:17

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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I.

Die Sun Life Financial Inc., Toronto, Kanada, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1

WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle

am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)

Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(11,05% der Stimmrechte).

II.

Die Sun Life Global Investments Inc., Toronto, Kanada, hat uns gemäß § 27 a

Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 %

Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)

Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(11,05% der Stimmrechte).

III.

Die Sun Life Assurance Company of Canada - U.S. Operations Holdings, Inc.,

Wellesley Hills, USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im

Zusammenhang mit der Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013

(Mitteilung vom 12.12.2013) Folgendes mitgeteilt:

1)

Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(11,05% der Stimmrechte).

IV.

Die Sun Life Financial (U.S.) Holdings, Inc., Wellesley Hills, USA, hat uns

gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der

Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013)

Folgendes mitgeteilt:

1)

Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(11,05% der Stimmrechte).

V.

Die Sun Life Financial (U.S.) Investments LLC, Wellesley Hills, USA, hat

uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der

Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013)

Folgendes mitgeteilt:

1)

Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(11,05% der Stimmrechte).

VI.

Die Sun Life of Canada (U.S.) Financial Services Holdings, Inc., Boston,

USA, hat uns gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der

Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013)

Folgendes mitgeteilt:

1)

Der Meldepflichtige selbst hält direkt keine Stimmrechte an der

Gesellschaft. Alle Stimmrechte werden vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zugerechnet.

Die Investition der Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen eine

Investmentgesellschaft, die Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt dient

ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Es ist aber möglich, dass die Tochtergesellschaft des

Meldepflichtigen weitere Stimmrechte jedoch dann mit hoher

Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erwirbt, wenn der Erwerb

der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint. Diese Stimmrechte

würden dann dem Meldepflichtigen erneut zugerechnet werden.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG

(11,05% der Stimmrechte).

VII.

Die Massachusetts Financial Services Company (MFS), Boston, USA, hat uns

gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG am 20.12.2013 im Zusammenhang mit der

Überschreitung der 10 % Schwelle am 06.12.2013 (Mitteilung vom 12.12.2013)

Folgendes mitgeteilt:

1)

Die Investition dient ausschließlich der Erzielung von Handelsgewinnen.

Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele.

2)

Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Da der Meldepflichtige eine Investmentgesellschaft ist, die

Anlagen im Namen ihrer Kunden tätigt, werden weitere Stimmrechte jedoch

dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den nächsten zwölf Monaten erworben,

wenn der Erwerb der Stimmrechte für ihre Kunden vorteilhaft erscheint.

3)

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an.

4)

Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel zur Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte teilen wir hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG

mit, dass der Meldepflichtige keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb

der Stimmrechte aufgenommen hat. Alle Stimmrechte wurden vollständig

zugerechnet nach

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (9,80% der Stimmrechte) und

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG (1,26% der

Stimmrechte),

(insgesamt 11,05% der Stimmrechte).

23.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Wohnen AG

Pfaffenwiese 300

65929 Frankfurt

Deutschland

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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