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EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand (deutsch)

Veröffentlicht am 06.09.2023, 09:00
Aktualisiert 06.09.2023, 09:15
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mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG (ETR:MWBG): Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand

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EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai

Jordan, Vorstand

06.09.2023 / 09:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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StaRUG - Das Gesamtinteresse im Auge?

Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb

Wertpapierhandelsbank AG

Bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde das

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, als

ein innovatives Gesetz zur Rettung krisengeplagter Betriebe gepriesen; als

ein Gesetz gegen die durch die möglicherweise Corona-Pandemie ausgelöste

Pleitewelle in Deutschland. Etwas mehr als zwei Jahre weiter betrachtet der

Kapitalmarkt die Maßnahmen, die ein Unternehmen mit Hilfe des StaRUGs

ergreifen kann, mit gemischten Gefühlen.

Mit dem StaRUG wird ein von der Insolvenzordnung unabhängiges

Restrukturierungsverfahren pilotiert. Ziel ist es, sanierungsfähigen

Schuldnern einen Werkzeugkasten mit verschiedenen Restrukturierungsmaßnahmen

an die Hand zu geben. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz Unternehmen

schützen, auf das sie nicht anspruchsvollen Gläubigern ausgeliefert werden,

die mit ihren Forderungen gegebenenfalls überziehen und damit den

Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vielleicht gibt es latent auch noch

den Müntefering-Spruch von den bösen Heuschrecken im Hinterkopf.

Das Herzstück der Restrukturierung nach dem StaRUG ist der

Restrukturierungsplan des Schuldners. Darin wird dezidiert beschrieben,

welche Maßnahmen für eine Sanierung des Unternehmens nötig sind und wie sie

umgesetzt werden können. Der Restrukturierungsplan kann selbstverständlich

nur von professionellen Beratern erstellt werden, die ständig den "Markt"

screenen, um proaktiv offensichtlich angeschlagenen Unternehmen ihre Dienste

anzubieten. Dabei verweisen die Berater häufig gegenüber dem Management auf

die Vorteile des StaRUG. Die Basis des Restrukturierungsplans ist das

Sanierungskonzept, welches das Ziel beschreibt.

Der Restrukturierungsplan kann Eingriffe in die Verbindlichkeiten des

Schuldners und mögliche Sicherheiten zur Entschuldung des Unternehmens

vorgeben. Forderungen von Gläubigern können gekürzt oder auf einmal in den

Nachrang gesetzt werden. Der Schuldgrund spielt keine Rolle.

Anleihegläubiger, Banken Lieferanten - alle sitzen hier gemeinsam am

"Gnadenbrottisch" des Unternehmens und sind abhängig von der Analyse der

Berater, die in Absprache mit der Unternehmensführung versuchen, die

wirtschaftliche Schieflage, nicht mehr ausgelöst durch eine pandemische

Lage, sondern zumeist durch Missmanagement, zu lösen. Die Einzigen, die als

Gläubiger durch das StaRUG geschützt werden sind die Arbeitnehmer.

Wie läuft denn nun eine Restrukturierung nach dem StaRUG ab? Das Management

bleibt erstmal im Sattel und kann die Restrukturierung in Eigenregie

umsetzen. Damit die bestehende Geschäftsleitung für ihre Maßnahmen nicht

haften muss, wird häufig ein Insolvenzspezialist als CRO (Chief

Restructuring Officer) berufen, der zur Absicherung dient. Als

entscheidender Unterschied zum Insolvenzverfahren muss gesehen werden, dass

bei einem Restrukturierungsplan nicht zwingend sämtliche Gläubiger mit

einbezogen werden müssen. Es obliegt dem Schuldner, dem Unternehmen, eine

Auswahl zu treffen und nur bestimmte Gläubigergruppen zu befriedigen. So

kann er z.B. Lieferanten außenvorlassen - aber auch unbesichertes

Fremdkapital, wie z.B. Anleihen können zur Disposition stehen. Spannend wird

das in der Tat dann, wenn das Management gleichzeitig substanzieller

Stakeholder in der Gesellschaft ist. Hier kann es zu massiven

Interessenkonflikten kommen und dem Verdacht, man wolle sich nur elegant der

Schulden entledigen.

Dass nur bestimmte Gläubigergruppen befriedigt werden müssen, andere

ausgeschlossen werden können, sehen momentan viele Unternehmen als Chance

an, sich zu von einem entscheidenden Teil ihrer Schulden zu trennen. Sie

sind über "Hintertürchen" in der Lage Gläubiger zu Zugeständnissen und

Verzicht zu zwingen. Generell müssen zwar mindestens 75% zur Bestätigung des

Restrukturierungsplans einer jeder Gläubigergruppe zustimmen, aber wie immer

gibt es Ausnahmen. Betrachten wir den fiktiven Fall, dass Anleihegläubiger

zu einem Teil- oder möglicherweise sogar Totalverzicht aufgefordert werden

und nicht mindestens 75% dazu bereit sind, dann gibt es immer noch zwei

Möglichkeiten. Das StaRUG sieht in diesem Fall Folgendes vor: "Kann die

Zustimmung einer Gläubigergruppe nicht erreicht werden, weil mehr als 25%

der Betroffenen den Plan ablehnen, kann der Restrukturierungsplan trotzdem

vom Restrukturierungsgericht bestätigt werden, wenn die Voraussetzungen der

gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung nach dem StaRUG vorliegen

(Cross-class

Cram-down)." Wenn also in unserem Fall die Anleihegläubiger nicht zustimmen

heißt das nicht, dass andere Gläubigergruppen, die nicht verzichten müssen,

nicht sogar eine 100%ige Zustimmung abgegeben haben. Und wenn alle Stricke

reißen, dann gibt es ja auch noch den Hinweis auf eine drohende Insolvenz

und damit den Totalverlust eben auch der unbesicherten Anleihe.

Anfang 2021 hatte der Gesetzgeber sicherlich das Gesamtinteresse im Auge als

er StaRUG auf den Weg brachte. Aber leider zeigt sich, dass der Pendel

vermehrt in die andere Richtung ausschlägt. StaRUG sollte die Macht der

Gläubiger beschneiden und Unternehmen die Chance geben, wieder zu gesunden.

Es war aber sicherlich nicht vorgesehen, dass einzelne Gläubigergruppen sich

bis zur "Selbstaufgabe" für den Fortbestand des Unternehmens opfern müssen.

Die grundsätzlichen Gedanken des StaRUGs sind richtig, bloß der Prozess muss

angepasst werden, so dass das Gesamtinteresse an einer Restrukturierung

nicht unter die Räder kommt. Wie so oft in der aktuellen Politik: ist gut

gemeint nicht gut gemacht. Der Gesetzgeber muss schleunigst nachbessern,

denn so wird der Zutritt zum Kapitalmarkt für KMUs immer schwieriger, denn

semiprofessionelle Anleger zaudern und scheuen mit Recht vor den

Möglichkeiten, die Unternehmen durch das StaRUG an die Hand bekommen haben.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister

mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt

und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der

Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE0006656101, WKN 6656101) an der

Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den

Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart.

mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates &

Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für

deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um

Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds.

Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

Kontakt und weitere Informationen:

mwb Wertpapierhandelsbank AG

Kai Jordan

Kleine Johannisstrasse 4

D-20457 Hamburg

Tel: +49 40-360995-20

E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com

Disclaimer:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist Herausgeber des vorliegenden

Dokumentes. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen,

die die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG für zuverlässig erachtet,

kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr

übernommen werden.

Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist nicht geeignet, als

Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere

herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und

Meinungen stellen ausschließlich der Beurteilungen der mwb fairtrade

Wertpapierhandelsbank AG, zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar

und können zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG oder ihre verbundenen Unternehmen

können von Zeit zu Zeit Bestände an den in diesem Dokument genannten

Wertpapieren oder an darauf basierenden derivaten Finanzinstrumenten halten,

können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für

jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben,

und können - soweit gesetzlich zulässig - die hierin enthaltenen

Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer

Veröffentlichung verwendet haben.

Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der mwb fairtrade

Wertpapierhandelsbank AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die

Übersendung oder Weitergabe dieses Dokuments nicht begründet. Jeder

Empfänger muss eigene Anstrengungen unternehmen und Vorkehrungen zu treffen,

um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter

Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen.

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG haftet weder für Konsequenzen aus

dem Vertrauen auf in diesem Dokument enthaltenen Meinungen oder Aussagen

noch für Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Jede US-Person, die dieses

Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen

möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen

Dienstleister.

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06.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

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Sprache: Deutsch

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Internet: www.mwbfairtrade.com

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München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange

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1719395 06.09.

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