Frankfurt, 26. Mrz (Reuters) - Die Europäische Zentralbank (EZB) lässt bei ihrem neuen Hilfsprogramm zur Bekämpfung der Folgen der Coronavirus-Krise die selbstgesteckten Kaufobergrenzen bei Staatsanleihen fallen. Dieses Limit untersagte es ihr bisher, über ein Drittel der ausstehenden Anleihen eines Landes zu halten. Bei den Wertpapierkäufen unter dem neuen "PEPP" (Pandemic Emergency Purchase Programme) genannten Kaufprogramm soll dies nun nicht mehr gelten, wie aus einem in der Nacht zum Donnerstag veröffentlichten Dokument der EZB hervorgeht. Zudem sollen nun auch Käufe von Anleihen mit einer kurzen Laufzeit von 70 Tagen möglich sein. Bisher waren Laufzeiten von unter einem Jahr ausgeschlossen.
Die Entscheidung sorgte für etwas Entspannung am Anleihenmarkt. Die Renditen der Staatsanleihen Italiens gaben deutlich nach. Die Rendite kurzfristiger italienischer Bonds IT2YT=RR gab um zwölf Basispunkte auf 0,40 Prozent nach. Die Rendite der zehnjährigen Anleihe IT10Y=RR büßte um sieben Basispunkte auf 1,49 Prozent ein. Ohne die Kaufobergrenze können die Währungshüter mehr Anleihen von Staaten erwerben, die wie Italien besonders unter der Virus-Krise leiden. Im Tagesverlauf beraten die EU-Staats- und Regierungschefs auf einer Video-Konferenz über die Krise. Im Vorfeld waren die Rufe nach gemeinsamen Anleihen der Euro-Staaten laut geworden, um besonders betroffenen Ländern mehr zu helfen.
Die EZB hatte das Rettungsprogramm in der vergangenen Woche beschlossen. Es ist auf einen Umfang von 750 Milliarden Euro angelegt und soll bis Ende 2020 laufen. Zusammen mit bereits laufenden und schon geplanten Käufen von Staatsanleihen, Firmenanleihen und anderen Titeln steigt das Volumen aller Anleihenkäufe der Währungshüter damit in diesem Jahr auf 1,1 Billionen Euro. Bei der Ankündigung hatte die EZB bereits mitgeteilt, dass sie erwägen könnte, die Kaufobergrenzen zu überprüfen.
Die Entscheidung ist Analysten zufolge möglicherweise juristisch heikel. Denn der Europäische Gerichtshof hatte Ende 2018 in seinem Urteil zu den Anleihenkäufen der Notenbank auf die Kaufobergrenzen hingewiesen. In Deutschland steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu den Anleihenkäufen der EZB noch aus. Kritiker hatten der Notenbank hierzulande vorgeworfen, sie würde mit ihren Käufen von Staatsanleihen ihre Kompetenzen überschreiten.