Sichern Sie sich 40% Rabatt
💰 Buffett's Power Play: 6,7 Mrd. $ in Chubb! Schnapp dir GRATIS sein ganzes Portfolio mit dem InvestingPro Aktien-Ideen-ToolPortfolio kopieren

OVG: Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Ex-Bundeskanzler Schröder

Veröffentlicht am 10.03.2023, 05:55
Aktualisiert 10.03.2023, 06:00
© Reuters.
GAZP
-
ROSN
-

BERLIN (dpa-AFX) - Die Internetplattform "FragDenStaat" wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Deshalb hat ihm auch der Bundestag die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen gestrichen. Schröder geht gerichtlich gegen diese Entscheidungen vor.

Die Plattform "FragDenStaat" wollte unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom (MCX:GAZP), Nord Stream 2 oder Rosneft (MCX:ROSN) gestanden haben. Solange das Büro noch besetzt war, weigerte es sich hartnäckig, diese Fragen zu beantworten.

In dem Rechtsstreit hatte zunächst das Verwaltungsgericht Berlin der Plattform noch ein Auskunftsrecht generell abgesprochen, weil es sich bei "FragDenStaat" nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Juni 2022. Der Trägerverein von "FragDenStaat", die Open Knowledge Foundation Deutschland, ließ daraufhin Inhalte aus der Plattform in Form einer Zeitung drucken. Wegen der "neuen Sachlage" stehe FragDenStaat damit ein Auskunftsrecht zu, entschied später das OVG.

In dem Verfahren kam es dann zu einer weiteren Schleife, weil das OVG der Meinung war, die Plattform hätte die Auskunft über die Lobby-Termine von Schröder nicht beim Bundeskanzleramt einklagen sollen, sondern beim Büro des Ex-Kanzlers selbst, das allerdings unter der Aufsicht des Bundeskanzleramtes steht. Doch dafür ist es nun zu spät. Schröders Büro sei "derzeit auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 ruhend gestellt. Ausweislich der plausiblen Auskunft der Antragsgegnerseite stehe dort Personal nicht mehr zur Verfügung und sei der Betrieb des Büros inzwischen eingestellt worden", heißt es in dem OVG-Urteil.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.