📢 ProPicks-KI: Die #1 Strategie, wenn Tech schwächelt. Im Juli: Doppelt so stark wie der S&P!Informieren

ROUNDUP: Behörde untersagt gemeinsame Flüge von Air Berlin und Etihad

Veröffentlicht am 10.10.2014, 14:39
Aktualisiert 10.10.2014, 14:42
ROUNDUP: Behörde untersagt gemeinsame Flüge von Air Berlin und Etihad
LHAG
-
AB1
-

BERLIN/BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Die angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin verliert ein strategisch wichtiges Standbein. Das Luftfahrt-Bundesamt hat 34 gemeinsame Flugverbindungen mit dem arabischen Partner Etihad untersagt, wie Air Berlin F:AB1 am Freitag mitteilte. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, die Entscheidung der Behörde beruhe auf Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten. Air Berlin kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an.

Für die zweitgrößte deutsche Airline sind die sogenannten Codeshare-Flüge ein Weg zu mehr Wachstum vor allem auf Langstrecken. Etihad konnte seinen Kunden durch die Partnerschaft mehr Ziele in Europa anbieten - die Codeshares haben momentan vor allem strategische Bedeutung. Der Großaktionär hält Air Berlin über Wasser. Erst im Frühjahr hatten die Araber den Berlinern mit weiteren 300 Millionen Euro in Form einer Wandelanleihe unter die Arme gegriffen.

AIR BERLIN: 'SCHRITT GEFÄHRDET ARBEITSPLÄTZE'

"Dieser Schritt gefährdet deutsche Arbeitsplätze, weiteres Wachstum wird außerhalb Deutschlands stattfinden und damit andere Hubs stärken", kritisierte Air-Berlin-Chef Wolfgang Prock-Schauer. "Auch für die deutschen Flughäfen bedeutet dies einen Verlust an attraktiven Verbindungen und weniger Wachstum."

Das Unternehmen wies daraufhin, dass die Behörde die gemeinsamen Flüge seit sechs Flugplanperioden genehmigt habe. Nun sei das Vertrauen der Passagiere erschüttert. Air Berlin versicherte, wer schon einen Codeshare-Flug gebucht habe, werde auch befördert.

MEHR ALS 50 MILLIONEN EURO UMSATZ BEDROHT

Für dieses Jahr erwartet die Airline mehr als eine halbe Million zusätzliche Fluggäste und mehr als 100 Millionen Euro zusätzlichen Umsatz durch das Codesharing mit Etihad. Mehr als 50 Millionen Euro Umsatz gingen durch das Verbot der 34 von insgesamt gut 60 Verbindungen verloren.

Das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig bestätigte, dass Etihad einige Codesharingverbindungen nicht genehmigt wurden, die das Unternehmen für den Winterflugplan beantragt hatte. Der Fluggesellschaft seien außerdem noch andere Verkehrsrechte verweigert worden. Die Behörde nannte aber weder Details noch Gründe für ihre Entscheidung.

AIR BERLIN IST NUMMER ZWEI IN DEUTSCHLAND

Etihad ist im Langstreckengeschäft von Europa nach Asien auch ein Konkurrent des deutschen Marktführers Lufthansa F:LHA. Air Berlin ist die deutsche Nummer zwei und beförderte im ersten Halbjahr insgesamt 14,6 Millionen Passagiere.tb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.