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Ukraine nimmt RBI von schwarzer Liste der Kriegsunterstützer

Veröffentlicht am 17.12.2023, 17:29
© Reuters.
RBIV
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KIEW (dpa-AFX) - Die ukrainische Regierung stuft die Raiffeisen Bank International (VIE:RBIV) (RBI) nicht mehr als internationale Unterstützerin des russischen Aggressionskrieges ein. Der bisherige Status sei "ausgesetzt", teilte die Nationale Agentur für Korruptionsvorbeugung (NASK) der Ukraine am Samstagabend auf ihrer Internetseite mit. Beobachter vermuteten einen Zusammenhang mit den jüngsten EU-Beschlüssen zur Unterstützung der Ukraine.

"Der Status ist ausgesetzt für den Zeitraum bilateraler Konsultationen unter Einbeziehung von Vertretern der Europäischen Kommission", hieß es von der Agentur. Der Beitrag mit den Vorwürfen gegenüber RBI war nicht mehr abrufbar. Das Institut war im Frühjahr in einem weitgehend symbolischen Schritt auf die ukrainische "Liste für internationale Terrorunterstützer" aufgenommen worden. Zur Begründung wurden die Aktivitäten der Bank in Russland und die offizielle Anerkennung der sogenannten "Volksrepubliken" von Donezk und Luhansk durch die russische RBI-Tochter genannt. Zudem wurde auf fehlende Schritte der Bank verwiesen, sich von ihrem Russland-Geschäft zu trennen.

EU-Diplomaten hatten im Vorfeld des Beschlusses des zwölften EU-Sanktionspakets gegen Russland berichtet, dass sich die österreichische Bundesregierung für RBI stark gemacht habe. Offiziell bestätigt wurde dies nicht. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) dementierte beim EU-Gipfel, dass es einen Zusammenhang gegeben habe. Der Gipfelbeschluss zu dem Sanktionspaket sei mit Zustimmung Österreichs erfolgt, sagte er am Freitagnachmittag. "Damit sind die Sanktionen auch angenommen. Die RBI war gestern im Rat der Regierungschefs definitiv kein Thema."

Den von Österreich gemachten "Prüfvorbehalt" gegen das zwölfte Sanktionspaket begründete der Kanzler damit, dass die letzte Version erst am Donnerstag übergeben worden sei. Eine Sprecherin des Rates sagte am Freitag, dass Österreich diesen "Prüfvorbehalt" zurückgezogen und den Folgerungen zugestimmt habe. Damit war der Weg frei für einen formellen Beschluss durch die EU-Minister.

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