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ROUNDUP: BP einigt sich mit US-Regierung - Weitere Klagen offen

Veröffentlicht am 16.11.2012, 06:20
LONDON/WASHINGTON (dpa-AFX) - Für den britischen Ölkonzern BP ist das juristische Nachspiel der Ölpest im Golf von Mexiko auch nach der Zahlung von 4,5 Milliarden Dollar an die US-Regierung noch nicht ausgestanden. Der US-amerikanische Justizminister Eric Holder kündigte an, dass sich zwei hochrangige BP-Aufseher auf der Bohrinsel 'Deepwater Horizon' wegen fahrlässiger Tötung von elf Menschen verantworten müssen, die 2010 bei der Explosion ums Leben gekommen waren.

Ein weiterer ranghoher BP-Manager sei angeklagt, weil er Informationen über den Unfall vor dem US-Kongress verheimlicht haben soll. 'Unsere Arbeit ist noch lange nicht zu Ende', sagte Holder. 'Ich möchte absolut klarmachen, dass die heutige Einigung nicht das Ende unserer Anstrengungen bedeutet', fügte Holder am Donnerstag (Ortszeit) hinzu.

Schwere Vorwürfe machte auch sein Stellvertreter Lanny A. Breuer. Die Tragödie hätte möglicherweise verhindert werden können. Er sprach von einer 'BP-Kultur, Profit über Vorsicht zu stellen'. Unachtsamkeit der obersten Entscheidungsträger auf der 'Deepwater Horizon' habe im April 2010 die Explosion verursacht.

Es handelte sich um die schwerste Ölpest in der US-Geschichte. Nach der Explosion der Förderplattform liefen 4,9 Millionen Barrel (je 159 Liter) Öl 87 Tage lang ins Meer. Ganze Küstenabschnitte wurden zerstört. Holder sprach von einer 'beispiellosen Umweltkatastrophe'.

Zudem muss sich BP auf weitere zivilrechtliche Forderungen unter anderem von der US-Bundesregierung und mehreren Bundesstaaten einstellen. Dabei geht es etwa um Schadenersatz für Gewässerverunreinigung und Einnahmeausfälle. Aber auch Privatkläger wollen noch Geld.

BP hatte in seiner Bilanz 38 Milliarden Dollar für die Kosten der Katastrophe zurückgestellt. 14 Milliarden mussten die Briten bereits an Reparatur- und Reinigungskosten zahlen, etwa für das Stopfen des Lecks. Neun Milliarden Dollar wurden bereits an private Kläger ausgezahlt./pm/DP/zb

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