Hagen (ots) -
Darf die deutsche Justiz Menschen vor Gericht
stellen, die Werte schaffen? Sie darf nicht nur, sie muss sogar. Es
gilt der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz - gleich, ob jemand
Werte schafft oder nicht. Damit kann niemand besonderes Recht für
sich beanspruchen. Das nur, um die Klage von Josef Ackermann, des
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, angemessen zu
beantworten.
Das besondere Recht, das manche
Wirtschaftsbosse für sich beanspruchen, entsteht heute nicht mehr
durch ein schwach ausgeprägtes Ermittlungsinteresse der
Strafverfolgungsbehörden, sondern auf andere Weise: Die Straftäter
können die besten Anwälte bezahlen, auf der anderen Seite fehlen
Staatsanwälte. Zudem belasten Wirtschaftsdelikte die Gerichte
zeitlich enorm.
Der real existierende Kapitalismus hat
bei manchen aus den Top-Etagen die Hemmschwelle niedriger gesetzt,
sich zu bereichern. Das Gefühl für Recht und Unrecht und für die
Grauzone dazwischen ist im Zuge der Globalisierung nicht mehr so
ausgeprägt wie früher. Das ist aber kein Problem der Managerkaste
allein.
Verfehlungen sind ohne Ansehen der Person zu
ahnden. Öffentlich vorführen sollte man aber niemanden.
Originaltext: Westfalenpost
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